Papierkorb entleert – Datei gelöscht?

Die nicht mehr benötigte Datei wandert in den Papierkorb… jede/r Nutzer/in weiß, dass die Datei noch vorhanden ist und ggf. auch aus dem Papierkorb wieder herausgeholt werden kann. Damit die Datei nicht mehr herausgeholt werden kann, muss der Papierkorb entleert werden. Damit scheint die Datei fort zu sein, sie ist aber nicht wirklich gelöscht.

Hier unterscheiden sich „realer“ Papierkorb und der Papierkorb unter Windows. Während der Inhalt des echten Papierkorbs mit dem Entleeren meist in die Müllverbrennung oder Recyclinganlage wandert, wird die Datei auf dem Rechner lediglich anders markiert und damit für den Nutzer/die Nutzerin unsichtbar. Der Inhalt bleibt aber vorerst vollständig erhalten. Windows “weiß” zwar nun, dass die Daten der weggeworfenen Datei nicht erhalten werden müssen und überschrieben werden können. Solange dies aber nicht geschehen ist, lassen sich die Dateien mit relativ einfachen Mitteln wieder auffinden und herstellen. Sogar von bereits teilweise überschrieben Dateien, sind häufig Dateifragmente wieder herstellbar. Auch durch ein Formatieren des Datenträgers werden Daten nicht sicher gelöscht.

Sofern Sie sensible Daten auf ihrem Rechner, aber auch auf mobilen Speichern oder gar Leihgeräten sicher löschen wollen, muss die zu löschende Datei mehrfach überschrieben werden. Dies leistet nur spezielle Löschsoftware, welche teils auch als Freeware, also gratis bei den einschlägigen Anbietern (z.B. Internetseiten von Computerfachzeitschriften) zum Herunterladen angeboten werden und für den privaten Bereich in der Regel reichen.

Wichtig ist dieser Punkt auch bei der Entsorgung von dienstlichen Laptops oder PC’s. Häufig kommt hier ein mehrfaches Überschreiben nicht mehr in Betracht. Um wirklich sicher zu gehen, dass nicht sensible Daten  unkontrolliert in Hände Dritter gelangen, bleibt nur die Festplatte auszubauen und gesondert datenschutzkonform zu vernichten. Hierbei helfen DV-Beauftragte oder behDSB gern weiter.

 

PS.: Infos zur datenschutzkonformen Vernichtung von dienstlichem Schriftgut gibt es hier.

10. August 2012 | Veröffentlicht von ehemaliges Mitglied
Veröffentlicht unter Allgemein, Datenschutz HU
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