Keinen Plan, oder was?

Mal ein Thema ohne direkte Datenschutzverbindung:

Leider kommt es bisweilen zu dem Fall, dass (arglose) Mitarbeiter bei  Erstellung oder zur Verschönerung einer Uni-Website externe Elemente einbauen. Dass man hierzu nicht wahllos Bilder aus dem Internet übernehmen darf, spricht sich erfreulicherweise zunehmend herum. Eine klassische „Baustelle“ ist jedoch die Verwendung von Kartenmaterial. Allzu oft liegt es nahe, bei Veranstaltungen und Tagungen den Weg zum Veranstaltungsort/Institut nicht nur mit Worten zu beschreiben, sondern gleich einen Kartenausschnitt mit zu liefern. Dies kann  zu Schadensersatzforderungen führen, die dann im Einzelfall sogar die oder der Mitarbeiter/in persönlich zu tragen hat.

Ein Verstoß kann also ganz schön ärgerlich sein. Daher sollten grundsätzlich _alle_ Kartenausschnitte von Fremdanbietern entfernt werden (siehe Tipp unten).  Das können Bilder sein, aber auch PDF-Dokumente, in die das Bild eingebunden wurde. Dies gilt für alle Homepage-Seiten, nicht nur diejenigen, welche  auf der Homepage unmittelbar aufrufbar sind! Auch Webseiten der Einrichtungen, die z.B. früher mal genutzt worden sind, mittlerweile aber an sich gar nicht mehr verlinkt sind, müssen überprüft werden.  Diese Seiten werden, da sie beim normalen Surfen nicht auffallen, leicht übersehen – eine Abmahnung kann man sich u.U. trotzdem einhandeln.

Alle Kartenausschnitte müssen also entfernt werden …. wirklich alle?
Nein, ein kleines Dorf Ausnahmeangebot gibt es gleichwohl:

So stellt die HU eigene kartografische Dienstleistungen zur Verfügung. Diese  Stadtplanausschnitte kann man für Wegbeschreibungen bei Tagungen etc. auf den Web-Seiten der HU nutzen (Das sieht dann zum Beispiel so aus). Nähere Informationen & Nutzungsbedingungen unter:

Kartographische Dienste

 

Allgemein zu urheberrechtlichen Fragen an der Hochschule kann ich zudem den Reader des IUWIS empfehlen, den man hier herunterladen kann.

 

7. Juni 2013 | Veröffentlicht von Ansgar Heitkamp
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