Durch die derzeitige Entwicklung sind viele Mitarbeiter*innen kurzfristig gezwungen im Homeoffice zu arbeiten. Auch diese Lage ändert jedoch nichts an der datenschutzrechtlichen Sensibilität der Daten auf Betroffenenseite. Daher möchte ich darauf hinweisen, dass auch bei der Tätigkeit im und vom Homeoffice aus datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten sind.
Auf den Seiten der Behördlichen Datenschutzbeauftragten sind hierzu Maßgaben und Tipps zur Umsetzung beschrieben. Sie werden fortgeschrieben und ergänzt.
Siehe https://www.hu-berlin.de/de/datenschutz/home-office-datenschutz