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Neues Urheberrecht für Lehre, Studium und Forschung ab 1. März 2018

Am 1. März 2018 treten neue urheberrechtliche Regelungen in Kraft, die für Klarheit und gleichzeitig Kontinuität in der Bereitstellung digitaler Semesterapparate sorgen. Das neue Urheberrechtsgesetz fasst alles von Bedeutung übersichtlich in einem neuen § 60a UrhG “Unterricht und Lehre” zusammen.

Die Nutzungen in der Wissenschaft werden über pauschale Abgaben der Länder oder Hochschulen an die Verwertungsgesellschaften vergütet. Über die Höhe der Vergütung und Art der Erhebung wird derzeit noch mit der VG Wort verhandelt.

Hier das Wichtigste in Kürze zur Vorbereitung des Sommersemesters:

Was ist erlaubt?

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28. Februar 2018 | Veröffentlicht von Stefanie Berger | Kein Kommentar »
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