Am 1. März 2018 treten neue urheberrechtliche Regelungen in Kraft, die für Klarheit und gleichzeitig Kontinuität in der Bereitstellung digitaler Semesterapparate sorgen. Das neue Urheberrechtsgesetz fasst alles von Bedeutung übersichtlich in einem neuen § 60a UrhG “Unterricht und Lehre” zusammen.
Die Nutzungen in der Wissenschaft werden über pauschale Abgaben der Länder oder Hochschulen an die Verwertungsgesellschaften vergütet. Über die Höhe der Vergütung und Art der Erhebung wird derzeit noch mit der VG Wort verhandelt.