von Lisa Wodinski und Margot Desplanches
Für eine Online-Ausstellung über das Tool StoryMap wurden 42 Gedächtnismale ermittelt, die von Berliner evangelischen Kirchengemeinden aufgehängt bzw. errichtet wurden und die den Opfern des 2. Weltkrieges und der NS-Diktatur gewidmet sind.
Neun Gedächtnismale werden in der Online-Ausstellung exemplarisch vorgestellt. Sie zeugen von Trauer um im 2. Weltkrieg gefallene Angehörige oder andere Opfer der NS-Zeit, Ehrung besonderer Persönlichkeiten des Widerstands und Bekenntnissen zu Schuld, die die Kirche auf sich geladen hat.
Die Online-Ausstellung soll zeigen, wie vielfältig sich das Gedenken in evangelischen Gemeinden Berlins gestaltet, und einen interdisziplinären Denkanstoß darstellen. Sie wurde von einer Theologie- und einer Geschichtsstudentin als interdisziplinäres Projekt erstellt. Vorrangiges Ziel ist es, einen ersten Überblick über Gedächtnismale der Nachkriegszeit in Berliner evangelischen Kirchengemeinden zu geben und damit zum Weiterdenken anzuregen.
Update Oktober 2021:
Unsere Online-Ausstellung findet auch Erwähnung auf der Seite der Gemeinde Schlachtensee, der Erinnerungskultur in der EKBO und des Ausbildungsportals für den ordinierten Dienst in der EKBO. Auch im Gemeindebrief der Luisenkirche findet sich ein Artikel.
von Jan Mävers und Johan Wagner
Dieser Beitrag fragt nach einem historisches Verhältnis: Wie hat sich Kirche in Berlin und Brandenburg um 1940 zur Verfolgung von Menschen unter dem NS-Regime geäußert und wie ist um 2020 die Haltung zur Seenotrettungspolitik der Europäischen Union[a]?
Wir betrachten in diesem Blogbeitrag zwei unterschiedliche Beispiele:
- Die nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Erklärungen des Konsistorialpräsidenten Dr. Johannes Heinrich, die im Rahmen einer dienstrechtlichen Auseinandersetzung 1941 erfolgt sind.
- Die Auseinandersetzungen um einen Artikel des Pfarrers Dr. Matthias Dreher, der im Jahr 2020 in einem quasi-internen Pfarrerblatt der bayrischen Landeskirche erschien.
Worum geht es im „Fall Dreher“?
Im Kern geht es um die Zwei-Reiche/Regimente-Lehre, die auf Luther zurückzuführen ist, obwohl er selbst diesen Begriff nie genutzt hat. Vielmehr hat er mit seinen Äußerungen zu den beiden Reichen auf aktuelle Probleme reagiert. Zu einer „Lehre“ wurden sie erst später.
Deutlich wird das auch an folgenden Passagen aus den beiden Veröffentlichungen im Korrespondenzblatt des bayerischen Pfarrvereins:
„Im Zuge der Zwei-Reiche-Lehre, die operative Struktur-Politik dem Staat überlässt, kann ein Christenmensch, soweit er nicht wie der Samariter einen Sterbenden vor sich sieht, Verantwortung vernachlässigende Migranten ertrinken lassen. Das ist nicht zynisch, sondern traurig und ärgerlich und kontinuierlich systemisch zu verringern, aber es ist eben auch ein Kennzeichen der gefallenen Welt. Nur wer den Bau des Reiches Gottes nicht Gott überlassen kann, sondern es selbst bewerkstelligen muss, wird weiter unverantwortlich mit Rettungsschiffen mehr Migranten aufs Wasser ziehen.“
Dr. Matthias Dreher, Korrespondezblatt Nr. 10/2020, S. 199. (Hrsg.: Pfarrer- und Pfarrerinnenverein in der ev.-luth. Kirche in Bayern).[c]
„Kirche, auch protestantische Kirche in lutherischer Tradition, hat einen öffentlichen Auftrag, gerade in Anlehnung an die wichtige Denkfigur der „Zwei-Regimenten-Lehre“, die in der „Mandaten-Lehre“ Dietrich Bonhoeffers, aber auch in international-ökumenischen Verlautbarungen fruchtbar aufgenommen worden ist. Luther hat wesentlich situationsbezogener argumentiert als dies die Zwei- Reiche- oder Zwei-Regimenten-Lehre abbildet, die zudem wegen der daraus resultierenden (obrigkeits-) staatsstützenden Funktion der Kirche ein umstrittenes Erbe lutherischer Tradition ist. Doch können die damaligen Grundaussagen für das heute grundlegend veränderte Staats-, Gesellschafts- und Religions-Bild fruchtbar gemacht werden.“
Ulrich Eckert, Korrespondenzblatt Nr. 7/2020, S. 136. (Hrsg.: Pfarrer- und Pfarrerinnenverein in der ev.-luth. Kirche in Bayern.
„Wesentlich ist, dass einzelne Christenmenschen, aber auch die Kirche innerhalb ihrer Gesellschaft zu aktivem Zeugnis des Evangeliums aufgerufen sind. Luther betont in der „Freiheitsschrift“, dass ein Christenmensch angesichts des Unrechts, das andere erleiden, in Wort und Tat zu agieren hat, inkl. eventueller Konsequenzen für Leib und Leben. Somit hat er auch der ebenfalls durch Gott autorisierten weltlichen Macht (vgl. CA 16) ggf. Widerstand zu leisten, wenn diese ihrer Aufgabe nicht nachkommt, Böses zu ahnden oder im Zaum zu halten. Dies gilt m. E. auch für die Kirche.“
Ulrich Eckert, ebd.
Zwei-Reiche- und Regimente-Lehre (ZRRL) ganz kurz erklärt
Luther meint: Seit dem Kommen Jesu gibt es zwei Reiche. In einem (dem geistlichen) herrscht bereits das Evangelium, im anderem (dem weltlichen) noch die Sünde. Gott hat nun die Obrigkeit und Ordnungen eingeführt, um die Welt vor der Zerstörung durch das Böse zu bewahren. Christen müssen sich dem Gesetz anpassen, sollen dabei aber die gute Nachricht bezeugen und dadurch anderen helfen, ebenfalls Bürger des Reiches Gottes zu werden. Umgekehrt soll die weltliche Macht nicht in das Amt der Kirche eingreifen.[d]
In der Geschichte wurde diese ZRRL nun immer wieder unterschiedlich ausgelegt. Die Deutschen Christen z.B. legten sie so aus, dass der NS-Staat die von Gott eingesetzte Ordnung sei und deshalb den totalen Anspruch auf den Menschen erheben könne.
Karl Barth wiederum geht davon aus, dass es einen wahren, vollkommenen, himmlischen Staat gibt, der auf den unvollkommenen, irdischen Staat ausstrahlt. Menschliches Recht müsse sich deshalb an göttlichem Recht orientieren. Kirche sei folglich politisch, weil sie versucht, den irdischen Staat im Sinne des himmlischen Staates umzugestalten.
Worum geht es Dr. Johannes Heinrich?
Dr. Johannes Heinrich, Konsistorialpräsident von 1938 bis 1945 in Berlin und Brandenburg (Lebensdaten: 15.7.1895 bis 20.7.1945) äußert sich intern im Rahmen einer dienstrechtlichen Auseinandersetzung gegenüber der übergeordneten Kirchenbehörde, dem Evangelischen Oberkirchenrat. In seinem „Verteidigungsbrief“ aus dem Jahre 1941 gegen Gerüchte, er habe Informationen aus kircheninternen Gremien an NS-Organe verraten, heißt es:
„Vor Übernahme der Behörde im Jahre 1938 bin ich im Evang.Oberkirchenrat und Kirchenministerium mit aller Deutlichkeit auf die unerfreulichen Verhältnisse in der Behörde hingewiesen worden. Das Berliner Konsistorium wäre geradezu als ein „Abstellbahnhof“ benutzt worden und setze sich zu einem großen Anteil aus kirchenpolitisch und politisch an anderen Stellen untragbaren Theologen und Juristen zusammen. Ich sollte – gestützt auf meine verwaltungsmäßigen Erfahrungen aus meiner Sanierungs- und Reorganisationsarbeit für die Innere Mission – alles daran setzen, um die Behörde in Ordnung zu bringen und sie – so wurde mir auch bei der Einführung ausdrücklich gesagt – im nationalsozialistischen Geiste (!) zu führen.“
Brief Konsistorialpräsident Dr. Johannes Heinrich an Vizepräsident D. Ernst Loycke, 29. November 1941, EZA 7 /11044, S. 9.[e]
Ist die protestantische Organisationsform mit einem traditionellen dienstrechtlichen Gewicht von Kirchenjuristen besonders anfällig für eine Orientierung an vorherrschenden politischen Überzeugungen, wie Sie im Staatsdienst oder im Mainstream der Gesellschaft der jeweiligen Zeit üblich sind?
Auf das Heute angewandt, könnte man, mit Heinrich im Geiste, fragen: Ist das Beispiel von der NSDAP-Parteipolitik eines Dr. Johannes Heinrich ins Verhältnis zu setzen zu einem aus konservativen Kreisen heute oft gehörten Vorwurf: Die evangelische Kirche sei in ihren Hierarchien in eine parteipolitisch grüne, sozialdemokratisch-linke Linie eingeschwenkt und entferne sich damit vom eigentlichen Auftrag, die frohe Botschaft zu verkünden. Eben um z. B. Seenotrettungs-Kampagnen zu unterstützen.
Im oben genannten Brief heißt es beispielsweise:
„[Ich] will hier allerdings unbeachtet lassen, daß sich einige Herren Tehologen [sic] im Evang.Oberkirchenrat hin und wieder der einen oder anderen unfreundlichen Zuträgerei gegen mich aus meiner eigenen Behörde oder von außen zugänglich gezeigt haben. Dies trat stärker hinsichtlich der Angriffe der Bruderratsorganisationen gegen mich wegen der disziplinaren Behandlung der VKL-Mitglieder [VKL = „Vorläufige Kirchenleitung“ der Bekennenden Kirche] aus Anlaß ihrer Haltung gelegentlich der ersten Tscheschenkrise [sic] im Herbst 1938 zutage (Gebetsordnung der VKL aus Anlaß des bevorstehenden Kriegsausbruchs).“
Brief Konsistorialpräsident Dr. Johannes Heinrich an Vizepräsident D. Ernst Loycke, 20. November 1941, EZA 7 /11044, S. 10.
Zwei Fälle ins Verhältnis setzen
Diese Gegenüberstellung soll nicht verhehlen, dass es oft fehl am Platze erscheint, historische Bilder zu bemühen.[f] Ist die NS-Zeit nicht zu weit enfernt von unseren heutigen Lebensrealitäten, um dem Studium damaliger Verhaltensweisen und mentaler Rahmen etwas für das heutige Staat-Kirche-Verhältnis abzugewinnen? Es ist klar, dass im aktuellen „Fall Dreher“ keinerlei existentielle Folgen abweichender Meinung im Raume standen wie in gänzlich anderen Kontexten 1933 bis 1945.
Gleichzeitig sagen beide Vorgänge etwas über unsere heutigen Fragen von christlicher Verantwortung für ein politisches Gemeinwesen aus. Wir bewegen uns mit all unserem historischen Ballast und auch überlieferten Weisheiten in einem Spannungsfeld. Kirche und Staat waren und sind keine frei flottierenden Systeme, sondern stehen gerade im Fall Deutschlands in einem komplizierten Austausch miteinander.
Fragen, die es zu diskutieren lohnt
- Ist ein theologischer Streit über die konkreten Auswirkungen der Zwei-Reiche- und Regimente-Lehre (ZRRL) legitim?
- Welche Folgen haben die einzelnen Deutungen in praktischer Weise, jeweils in ihrer Zeit?
- Wie geht „die Kirche“ mit jemandem um, d* eine andere Meinung als die h.M. einnimmt?
- Wie aktiv hat sich Kirche im „Dritten Reich“ an weltlicher Politik beteiligt?[g]
[a] Ein Thema, bei dem man ethisch argumentieren kann, dass die Menschenrechte für Christenmenschen der Maßstab der Beurteilung sind, vgl. Wolfgang Huber, Ethik. Die Grundfragen unseres Lebens von der Geburt bis zum Tod. München: C. H. Beck, 2013, S. 117 ff. Huber gibt zu bedenken, dass das Verhältnis zwischen „Nächstenethik“ und „Fernstenethik“ ein kontroverser Bereich in der Reflexion menschlicher Lebensführung ist. Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz bekennt sich zu der Seenotrettungs-Aktion, die im weiteren Beitrag genannt wird. Gleichzeitig wird auf der entsprechenden Internetseite Verständnis für Kritik an der Aktion thematisiert. https://www.ekbo.de/themen/kirche-politik/seenotrettung.html (zuletzt aufgerufen: 15.2.2021).↩
[b] https://www.united4rescue.com (zuletzt aufgerufen: 15.2.2021). Die SeaWatch 4 wurde zu großen Teilen vom Bündnis „United4Rescue – Gemeinsam Retten“ finanziert, das maßgeblich durch die evangelische Kirche gegründet wurde (über einen rechtlich unabhängigen Trägerverein „Gemeinsam retten e. V.“, der auch von diesem Q-Team-Projekt unterstützt wird. Betrieben wird das Schiff allerdings vom Verein SeaWatch, unterstützt auch durch Spenden des Bündnisses. Betreibt Kirche also wirklich Seenotrettung? Und wie ist eine solche Haltung zu bewerten? ↩
[c] Die hier zitierten Ausgaben des Korrespondenzblattes finden sich als PDF online: Ausgabe 10/2020 –> https://www.pfarrverein-bayern.de/system/files/dateien/kblatt-2010.pdf; Ausgabe 7/2020 –> https://www.pfarrverein-bayern.de/system/files/dateien/kblatt-2007.pdf (zuletzt aufgerufen: 15.2.2021) ↩
[d] https://relilex.de/Zwei-Reiche-Lehre/ (zuletzt aufgerufen: 23.3.2021)↩
[e] Ev. Zentralarchiv 7/11044. Dies ist auch die Quelle für die weiteren Ausführungen zu Dr. Johannes Heinrich in diesem Beitrag↩
[f] So etwa der Befund, selbst für „Anspielungen“ auf die Herausforderungen in der aktuellen Migrationspolitik biete die Flüchtlingsfrage in Deutschland nach 1945 keinerlei strukturelle Voraussetzung https://zeitgeschichte-online.de/themen/die-fluechtlingsfrage-deutschland-nach-1945-und-heute (zuletzt aufgerufen: 1.2.2021).↩
[g] Dies sind Fragen, die in beiden Q-Teams (Sommersemester 2020 und Wintersemester 2020/21) diskutiert wurden. Zum Q-Team siehe in diesem Blog https://blogs.hu-berlin.de/kircheimns/q-team/ (zuletzt aufgerufen: 15.2.2021). Studierende und Dozierende gleichermaßen sind sich einig, dass es wichtig ist, weiterhin Fragen zu formulieren. So lohnt sich die Frage, was kirchliche „Gedächtnismale“ uns zeigen können? Sind sie wichtige Erinnerungsorte (lieux de mémoire)? https://blogs.hu-berlin.de/kircheimns/2021/04/25/trauer-ehrung-und-schuld-gedaechtnismale-fuer-opfer-der-ns-diktatur-und-des-2-weltkrieges-in-berliner-evangelischen-kirchengemeinden/ (zuletzt aufgerufen: 28.4.2021) Auch der erste Konsistorialpräsident, der in der NS-Zeit in Berlin das Ruder übernahm, war ein Beispiel für die Verstrickung von Kirchenpersonal in nationalsozialistische „Volksgemeinschaft“ https://blogs.hu-berlin.de/kircheimns/2020/08/24/konsistorialpraesident-paul-walzer-symptomatisch-fuer-kirche-in-berlin-und-brandenburg-in-der-zeit-1934-und-danach/ (zuletzt aufgerufen: 15.2.2021)↩
SFR – Selected Further Reading
- Rainer Bookhagen, Die evangelische Kinderpflege und die Innere Mission in der Zeit des Nationalsozialismus. Mobilmachung der Gemeinden, Bd. 1: 1933 bis 1937 (Arbeiten zur kirchlichen Zeitgeschichte, Serie B, Bd. 29), Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 1998 (Digitalisat verfügbar unter: https://digi20.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb00046528_00001.html, zuletzt aufgerufen: 26.4.2021) – Monographie über einen Teil der Diakoniegeschichte im Nationalsozialismus, in dem die Vorgeschichte von Dr. Johannes Heinrich als Schatzmeister des Central-Ausschusses für die Innere Mission der Deutschen Evangelischen Kirche skizziert wird; so seine Erlangung der Position auf ausdrücklichen Wunsch des Reichskanzlers Heinrich Brüning, der als nationalkonservativer Katholik zeitweise eine Einbindung der Nationalsozialisten in seine Politik befürwortete.
- Evangelischer Pressedienst (Hrsg.), An Bord. Die erste Mission der „Sea-Watch 4“. powered by United4Rescue. Fotografien von Thomas Lohnes, Frankfurt a. M. 2020, als PDF verfügbar: www.united4rescue.com/download/U4R_Fotobuch_An_Bord_Die_erste_Mission_der_Sea-Watch_4_powered_by_United4Rescue.pdf (zuletzt aufgerufen: 23.3.2021) – Bildband, der sich um ein „realistisches Bild“ bemüht und „in gewisser Weise das andere Europa, eines der Solidarität und Humanität“ zeigt (Zitate aus dem Vorwort von „United4Rescue – Gemeinsam Retten“).
- Katrin Hatzinger, Mehr als ein kritischer Gegenüber. Zur Rolle der evangelischen Kirche auf europäischer Ebene, in: Roland Herpich, Patrick R. Schnabel, Andreas Goetze (Hrsg.), Religion. Macht. Politik. Wie viel Religion verträgt der Staat? Berlin: Wichern, 2015, S. 208-226 – Aufsatz, der die unter anderem kirchliche „Advocacy“ im Bereich der Asyl- und Migrationspolitik als Beispiel für kritische Begleitung von EU-Politikfeldern unter die Lupe nimmt.
- Katharina Körting, Die Liquidierung der Vergangenheit. Wie sich die evangelische Kirche auf den Grundlagen ihres Versagens restaurierte, Vechta: Geest-Verlag, 2021 – Persönlicher Essay, der sehr kritisch die erinnerungskulturellen blinden Flecken nachweist und immer wieder die Brücke in Herausforderungen der Gegenwart schlägt.
- Christiane Kuller und Thomas Mittmann, „Kirchenkampf“ und „Societas perfecta“. Die christlichen Kirchen und ihre NS-Vergangenheit, in: Zeitgeschichte-online, Dezember 2014, URL: https://zeitgeschichte-online.de/themen/kirchenkampf-und-societas-perfecta (zuletzt aufgerufen: 26.4.2021) – Überblicksartikel, der ebenfalls ein Verhältnis eröffnet: das zwischen evangelischer und katholischer „Auftragsforschung“ zur eigenen NS-Geschichte.
- Nadja Schlüter, Raphael Weiss, Federico Delfrati, u. a., Ein Jahr, acht Schiffe, mehr als 3500 gerettete Menschen, Online-Projekt von sueddeutsche.de/jetzt.de: https://projekte.sueddeutsche.de/artikel/politik/seenotrettung-im-mittelmeer-2020-die-bilanz-e670960 (zuletzt aufgerufen: 26.4.2021) – Digitalprojekt, in dem bezeichnenderweise die vornehmliche auf kirchliche Initiative hinter dem 2020 erstmals eingesetzten Rettungsschiff „Sea-Watch 4“ nicht thematisiert wird.
Über die Autoren
Jan Mävers, Evangelischer Religions- und Gemeindepädagoge M.A., ist Vikar in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Im Rahmen seines Sondervikariats in der Dienststelle des Länderbeauftragten für die Länder Berlin und Brandenburg befasste er sich mit der politischen Rolle der Kirche – heute und in der Vergangenheit.
Dr. Johan Wagner ist Referent für Fördermittelrecht der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Er gehört zum Lehrbeauftragten-Pool des Instituts für Geschichtswissenschaften der Humboldt-Universität zu Berlin. Seine Forschungsinteressen und Arbeitsgebiete sind Europäische Integration, Pressegeschichte, europäische Beziehungen zur arabischen Welt, Wissenschaftsstrategie, konfessionelle Entwicklungen in Europa, europäische Konflikt- und Friedensgeschichte, siehe auch: https://www.clio-online.de/researcher/id/researcher-5652
Transparenzhinweis: Seit der Gründung des Bündnisses „United4Rescue – Gemeinsam Retten“ im Dezember 2019 ist Jan Mävers dort Fördermitglied. Im Zuge der Diskussionen in den Q-Teams ist auch das Q-Team-Projekt dort Mitglied geworden.
Update 5/2023: Ergänzung Arbeitskopie Bild Konsistorialpräsident Dr. Johannes Heinrich.
Ab Mitte April 2021 geht ein neues Projekt an den Start, welches auf den Projekten der Q-Team-Seminare aufbaut: eine X-Student Research Group, gefördert von der Berlin University Alliance (BUA).
Leiter: Philipp Dinkelaker, Zentrum für Antisemitismusforschung, Technische Universität Berlin, Johannes Kellner & Dr. Johan Wagner, Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Studiengruppe Geschichtswissenschaft.
Institutionelle Anbindung der X-Student Research Group: Zentrum für Antisemitismusforschung, TU Berlin
Projektbeschreibung: Die evangelische Kirche war in der NS-Zeit Kind ihrer Zeit. Einige Protestant*innen leisteten Widerstand, viele beteiligten sich jedoch an der Verfolgung von Minderheiten. Im Projekt geht es um die Kirchenbuchstelle Alt-Berlin. Kirchenmänner legten hier eine kirchliche „Judenkartei“ an und meldeten „nicht-arische“ Christ*innen der Gestapo – eine Vorstufe zur Deportation. Während die Gestapo ihre Akten zerstörte, haben sich im Ev. Landeskirchlichen Archiv in Berlin (ELAB) etwa 2600 Karteikarten Verfolgter erhalten.
Neben dem ELAB wird das Seminar von der Kirchenbuchportal GmbH als Betreiber der Marke Archion (Gesellschaft der Evangelischen Kirche in Deutschland zusammen mit zahlreichen evangelischen Landeskirchen) mit Sitz in Stuttgart mit Lizenzen für Datenbank-Nutzung im Rahmen von Forschung und Lehre unterstützt (https://www.archion.de/de/das-portal/ueber-uns/).
Die Research Group soll erforschen, was genau mit den erfassten Menschen geschah. Archiv-Recherchen und die Arbeit mit Primärquellen kommen im Uni-Alltag häufig zu kurz. Diese für den späteren Beruf wichtigen Techniken sollen praxisorientiert eingeübt werden. Ergebnisse können bspw. als Blog-Beiträge publiziert werden, um wissenschaftliches Schreiben zu trainieren. Das Seminar hat zwar ein historisches Thema, ist aber fächerübergreifend konzipiert und steht allen Interessierten offen. Das Seminar findet in Deutsch statt, English Speakers welcome.
Seminarzeit: Donnerstags 10-12 Uhr.
Einführungsveranstaltung: Donnerstag, 15. April 2021, 10 Uhr:
https://hu-berlin.zoom.us/j/63204035433?pwd=M3JKbVJZb0ZNRXVIcDA4bnZjZHVKdz09,
Meeting-ID: 632 0403 5433, Passwort: 561955
Interessierte Studierende können sich unter folgendem Link im Moodle-Kurs eintragen:
https://moodle.hu-berlin.de/course/view.php?id=105515
Der Einschreibeschlüssel lautet BUA.2021
Studierende die an einer anderen Verbundeinrichtung als der Technischen Universität Berlin studieren, werden im Fall einer Platzzusage (nach der Einführungsveranstaltung) als BUA-Studentin oder -Student der anbietenden Einrichtung eingeschrieben. Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BUA-Büros zur Verfügung.
Wie kann ich im Sommersemester 2021 an einer X-Student Research Groups teilnehmen?
- Sie haben eine X-Student Research Group gefunden, die Sie interessiert
- Wählen Sie sich, falls angegeben, über den Link zur Online-Einführungsveranstaltung in der ersten Semesterwoche ein. Alternativ schreiben Sie bitte eine E-Mail an die Dozentin oder den Dozenten (Kontakt siehe Projektbeschreibung), um zu erfahren, wann und wie die erste Sitzung der X-Student Research Group stattfindet.
- Wenn Sie sich nach der Einführungsveranstaltung entscheiden sollten, an der X-Student Research Group teilzunehmen, teilen Sie bitte der Dozentin oder dem Dozenten bis zum 16.4. 18:00 Uhr Ihr verbindliches Interesse an der Teilnahme mit (Ausnahme: X-Student Research Groups, die nicht in der ersten Vorlesungswoche starten).
- Bei mehr als 15 interessierten Studentinnen und Studenten werdend die Plätze gelost. Die Dozentin oder der Dozent informiert Sie darüber, ob Sie einen Platz erhalten haben.
- Wenn Sie einen Platz erhalten haben, prüfen Sie bitte: Wird die X-Student Research Group an einer anderenVerbundeinrichtung angeboten als derjenigen an der Sie immatrikuliert sind?
- Falls dies zutrifft muss eine Einschreibung als BUA-Studentin oder -Student der anbietenden Einrichtung erfolgen. Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BUA-Büros zur Verfügung.
- Sie erhalten nach der Bearbeitung durch das BUA-Büro Zugang zu den hausinternen Systemen wie z.B. die jeweilige Lernplattform der Verbundeinrichtung. Der Staus als BUA-Studentin oder Student ist für ein Semester gültig.
Weitere Informationen finden Sie unter https://foerdermittel-ekbo.de/1914-1949
verfasst von Raphael Wöstmann & Nadja Martin
Anhand der folgenden Arbeit soll ein Einblick ermöglicht werden, welche Position die evangelische Kirche in der NS-Zeit einnahm und warum die Entnazifizierung dort nur teilweise funktioniert hat. Dazu wird diese Studie auf die Allgemeinsituation der evangelischen Kirche während der Zeit des NS eingehen und sich anschließend mit den grundsätzlichen Schwierigkeiten der Entnazifizierung befassen. Dies soll durch ein Beispiel, der willkürlich ausgesuchten Dorfkirche der Gemeinde Lichtenrade, veranschaulicht werden.
Allgemeines
Im Zuge der Entnazifizierung durch die Alliierten sollten Personen festgestellt werden, die während des NS Regimes eine Funktion im politischen oder öffentlichen Dienst bekleidet haben. Indem diese Personen ihre Position aufgeben mussten beziehungsweise eine derartige nicht mehr wiedererlangen konnten, sollte Deutschland von der nationalsozialistischen und militaristischen Gesinnung befreit werden. Dieser Vorgang wurde jedoch deutlich erschwert, da sich die Alliierten zuerst darauf konzentrieren mussten, die wichtigsten Versorgungseinrichtungen wieder aufzubauen, um somit eine gewisse Stabilität im Land zu schaffen. Da die Besatzungsmächte vorerst eigenständig über die Kompetenzen der einzustellenden Personen urteilen mussten, kam es zu Beginn des Entnazifizierungsprozesses aber oftmals zu Fehlentscheidungen oder wiederholten Änderungen. So wurden schließlich umfangreiche Fragebögen erstellt, die den Alliierten eine erleichterte Auswahl ermöglichte. Sobald nachgewiesen wurde, dass eine Person mehr als nur Mitläufer des nationalsozialistischen Systems war, wurde diese ohne Rücksicht auf etwaige monetäre oder rechtliche Ansprüche aus ihrem Amt entlassen. Ein wichtiges Kriterium, welches zur direkten Entlassung führte, war der Beitritt der NSDAP vor dem ersten Mai 1937. Hinzu kamen viele weitere Merkmale, die sich zusätzlich zur Politik und Verwaltung auf die Bereiche der Wirtschaft, Militär sowie Einzeltaten bezogen.
Die Zugehörigkeit zu den Deutschen Christen zählte ebenfalls zu diesen Merkmalen, wurde jedoch in der Regel nicht wirklich schwer gewichtet, sodass es zumeist höchstens zu einer Entlassungsempfehlung kam. (vgl. Vollnhals S.45 ff.) Die Evangelische Kirche lehnte diesen staatlichen Eingriff seit 1946 auch öffentlich ab.
Die Alliierten verließen sich darauf, dass die Kirchen selbständig dafür Sorge tragen würden, ehemalige Nazis nicht weiterhin zu beschäftigen, da sie die Evangelische Kirche zu Beginn der Besetzung unter dem Deckmantel der bekennenden Kirche als anti-nationalsozialistisch und als moralisch unangetastete Autorität des Widerstands sahen. (vgl. Vollnhals S.13) Die Im Verlauf der Neubesetzung stellte sich zwar heraus, dass die Bekennende Kirche nicht per se gegen den Nationalsozialismus und Militarismus gewesen ist, dennoch wurde es in den meisten Fällen nicht ausführlich überprüft. (vgl. Weitzel S.156)
Die evangelischen Kirchen Berlins in Zeiten des Nationalsozialismus:
In mehr als der Hälfte aller Gemeinden Berlins kam es während der NS-Zeit zu internen Spaltungen. Grund hierfür waren in der Regel die unterschiedlichen Auffassungen der Gemeindemitglieder, bezüglich der kirchlichen Autonomie. Die Deutschen Christen wollten eine völkisch kompatible Reichs-und Führerkirche. Den Anhängern der Bekennenden Kirche ging es hauptsächlich um die Bewahrung der Bekenntnisgrundlagen und Selbstständigkeit der Kirche.
In Kirchen, in denen die Deutschen Christen die Oberhand gewonnen hatten, konnte es durchaus vorkommen, dass Politik und Kirche fast untrennbar wurden und während der Gottesdienste sogar das Horst-Wessel-Lied mit erhobenem rechtem Arm gesungen wurde oder anstelle der Bibel eine Ausgabe von Adolf Hitlers “Mein Kampf” zu Hochzeiten oder Konfirmationen verschenkt wurde.
Dorfkirche Lichtenrade im Nationalsozialismus
Diese Spaltung wird auch am Beispiel der evangelischen Kirchengemeinde Lichtenrade deutlich. Im Zuge der Kirchenwahlen im Jahr 1932 traten drei Listen an. Die christlich unpolitische Liste, welche die Mehrheitsmeinung des ansässigen Bürgertums vertrat und durchaus mit der politischen Agenda der Nationalsozialisten sympathisierte, aber die Bereiche der Politik und Kirche getrennt voneinander wollte. Zusätzlich gab es die Liste des evangelischen Gemeinschaftsbundes, der großen Wert auf Gemeindeaktivitäten außerhalb des Gottesdienstes legte und eine pietistische Einstellung vertrat. Als dritte Liste gab es die Liste der Deutschen Christen, auf der die gesamte Führung der NSDAP-Ortsgruppe gelistet war.
Bei der Wahl erreichten die Deutschen Christen nur circa ein Drittel der Stimmen. Nach der Machtergreifung Hitlers im Jahr 1933 wurde allerdings schließlich die Umwandlung der evangelischen Kirche in eine ins Führersystem passende Reichskirche angestrebt. So kam es nach Änderung der Kirchenverfassung im Juli 1933 vermehrt zu Differenzen zwischen Evangelischen, die den Nationalsozialismus zwar befürworten, sich aber gegen eine Politisierung der Kirche wehrten und den Deutschen Christen, die versuchten eine gemeinsame Reichskirche zu schaffen, um die politische Agenda auch im Gotteshaus durchzusetzen. Die Oberhand gewannen schließlich die Deutschen Christen durch Einheitslisten, in denen sie selbst in der Regel mindestens zwei Drittel der Sitze einnahmen.
Eine derartige Einheitsliste gab es auch in der Gemeinde Lichtenrade. Hier wurde keine Gegenliste aufgestellt und so kam es auch dort, ohne eine wirkliche Wahl, zu einer Neubesetzung der Kirchengemeinde. (vgl. Weitzel S.128 ff.) Der zu diesem Zeitpunkt amtierende Pfarrer Willy Röglin war zwar ein großer Befürworter der NS-Politik (Mitglied NSDAP seit 1933), sprach sich aber deutlich gegen die Politisierung der Kirche aus. So wurde er nach Änderung der Kirchenverfassung darüber in Kenntnis gesetzt, dass eine bisher von ihm eingesetzte kommissarische Gemeindeleitung durch Mitglieder der Deutschen Christen abgelöst werden würden.
Da ihm eine Neuordnung befohlen wurde, entwarf Pfarrer Röglin einen Fragebogen, um die politischen Ansichten der Bewerbenden im Vorfeld zu erkennen. So versuchte er auf Grundlage des Fragebogens ein Mitglied der Deutschen Christen und überzeugten Nationalsozialisten für die zweiter Pfarrerstelle ausfindig zu machen. Der Fragebogen enthielt neben allgemeinen Fragen zur Person, die Frage der „arischen“ Abstammung sowie eine Befragung zur Ehefrau. Nach politischer Tätigkeit und Beschäftigung seit 1919 wurde ebenfalls gefragt. Dieses Vorgehen bestätigt deutlich die nationalsozialistische Gesinnung Röglins, da dieser Fragebogen noch vor der Eingliederung des Arierparagraphen in den Kirchen die Frage der „arischen“ Herkunft anführte.
Schließlich wurde Heinrich Müller (Mitglied der NSDAP seit 1928) zum zweiten Pfarrer der Kirchengemeinde auserwählt. Müller, selbst ein begeisterter Nationalsozialist, befasste sich in der Gemeinde hauptsächlich mit der Parteiarbeit. Gottesdienste und Gemeindearbeit waren für ihn eher nebensächlich und uninteressant. So verbrachte er viel Zeit damit, bei SA-Veranstaltungen zu predigen. Es wird sogar berichtet, dass er seine SA-Uniform in der Kirche unter seinem Talar trug und die begehrten alten Kirchenlieder durch neue politisch geprägte Versionen ersetze. (vgl. Weitzel S.133 ff.) Seine Predigten waren ebenfalls sehr politisiert.
In einem Beispiel einer Predigt wird Adolf Hitler direkt zitiert:
„Der deutsche Führer sagt: mein christliches Gefühl weist mich hin auf meinen Herrn und Heiland als Kämpfer. Es weist mich hin auf den Mann der einst einsam, von wenigen umgeben diese Juden erkannte und zum Kampf gegen sie aufrief und der wahrhaftige Gott, nicht der Größte war als Dulder, sondern als Streiter.“ ( Weitzel S.140)
Müllers radikaler Versuch die Lichtenrader Kirchengemeinde zu Politisieren, führte schließlich zu ausgeprägten Differenzen zwischen ihm und Röglin. Da Röglin vehement eine Trennung zwischen Kirche und Politik forderte, entstand im Laufe der Zeit eine immer tiefer werdende Feindschaft zwischen ihnen. Diese wurde sogar so groß, dass Müller versuchte, Röglin aus der Kirchengemeinde zu vertreiben.
Im Jahr 1940 wurde Müller schließlich zur Wahrnehmung seiner Wehrpflicht einberufen, woraufhin er die Kirchengemeinde Lichtenrade verließ, um dieser nachzukommen. Sein Pfarrdienst hätte ihn eventuell davon befreien können, jedoch entschied er sich aus freien Zügen den Dienst wahrzunehmen. Pfarrer Röglin hingegen blieb für den gesamten Kriegsverlauf in seiner Funktion als Pfarrer in der Lichtenrader Kirchengemeinde. (vgl. Weitzel S.146)
Doch was passierte nach 1945 mit den beiden Pfarrern?
Müller gab schließlich im Jahr 1944 seine Rolle als Pfarrer mit Aussicht auf eine Anstellung als Regierungsrat in der Finanzverwaltung im Reichsprotektorat Böhmen Mähren von der Front aus auf. Nachdem der Krieg schließlich endete und ihm diese Position nicht mehr zur Verfügung stand, ließ er nichts unversucht, um seine Rechte des Geistlichen Standes wiederzuerlangen. So machte er ab 1945 erst selbst den Versuch und anschließend über die Landeskirche Hannover seinen Geistlichen Stand zurückzuerhalten. Das Konsistorium in Berlin erwiderte jedoch, dass Müllers Personalakten zwar durch ein Feuer im Februar 1945 zerstört worden seien, sie eine Wiedereingliederung aber auf Grund von Müllers Gesinnung sowie Verhaltens nicht befürworten könnten. Im Jahr 1949 versuchte es Müller erneut, dieses Mal sogar mit Hilfe der Landeskirche Sachsens, um erneut als Pfarrer arbeiten zu können. Müllers finanzielle Lage war mittlerweile so miserabel, dass er zwischenzeitlich sogar als Straßenarbeiter sein Geld zu verdiente. Da die Personalakten nicht mehr vorhanden waren, schickte das Berliner Konsistorium zu ihrer vorangegangenen Antwort, ein antisemitisches Flugblatt Müllers aus der NS-Zeit, um seine Gesinnung zu verdeutlichen und somit die im Vorfeld getroffene Entscheidung zu bestärken.
Im November 1956 erhielt das Konsistorium Berlin auf Anfrage jedoch schließlich die Benachrichtigung, dass Pfarrer Müller Inhaber der Pfarrstelle in der Nähe von Zittau in Sachsen sei. Unterschrieben wurde diese Erklärung vom ehemaligen HJ-Justiziar Dr. Herzog, welcher im Zuge der Entnazifizierung seine Position im Staatsdienst verloren hatte. ( Online-Quelle Sächsiche Biografie zu Gustav Wilhelm Heinrich Herzog)
Röglin hingegen bekleidete auch noch nach 1945 die erste Pfarrstelle der Gemeinde Lichtenrade. Schnell wurden allerdings innerhalb der Kirchengemeinde Stimmen laut, die seine nationalsozialistischen Ansichten verurteilten, woraufhin Röglin Lichtenrade schließlich verließ. Zu seinem Verlassen der Gemeinde finden sich nur noch widersprüchliche Informationen. Entweder wurde er dauerhaft beurlaubt oder er ist eigenständig gegangen – ohne seine Amtsgeschäfte ordentlich zu übergeben. Laut Konsistorium der Mark Brandenburg versuchte er vor Eintreffen der Roten Armee die Gemeinde zu verlassen, was ihm jedoch scheinbar nicht gelang, da er anschließend wieder zurückkehrte. Darüber hinaus sollte er kein Pfarramt mehr in Berlin oder Umgebung bekleiden, könne dies aber durchaus anderenorts tun. Ab April 1947 erhielt Röglin schließlich Unterstützung als nicht beschäftigter aktiver Geistlicher durch die Landeskirchenkasse zu Darmstadt.
Fazit
Diese mikrogeschichtliche Miniatur über die Kirchengemeinde Lichtenrade verdeutlicht gut, dass in der evangelischen Kirche keine lückenlose Entnazifizierung stattgefunden hat. Die Tatsache, dass sowohl Pfarrer Röglin als auch Pfarrer Müller trotz Angehörigkeit der NSDAP erneut Zuwendungen der Kirche erhielten, ist nicht nur äußerst bedenklich sondern wiederspricht auch dem Grundgedanken der Entnazifizierung. Es kann demnach davon ausgegangen werden, dass auch viele andere nationalsozialistische Pfarrer in den Nachkriegsjahren weiterhin geistliche Positionen besetzen durften und sich ihrer Schuld nicht stellen mussten. Macht man sich bewusst, welche dramatischen Taten auf den Nationalsozialismus zurürckzuführen sind und wie viele unschuldige Opfer dieser forderte, ist es schlichtweg inakzeptabel, überzeugte Nationalsozialisten ungestraft davon kommen oder sie gar weiterhin predigen zu lassen. Hier hätte die Kirche ihre Pflichten besser wahrnehmen und für eine lückenlose Aufklärung Sorge tragen müssen. Allein die Vorstellung, dass ehemalige Nationalsozialisten noch für lange Zeit hauptamtlich für die Kirche tätig waren, ist inakzeptabel und sollte nicht toleriert werden.
Literaturnachweise
https://saebi.isgv.de/biografie/Heinrich_Herzog_(1909-1984), letzter Zugriff: 28.4.2021.
Vollnhals C. R. Oldenbourg Verlag München (1989): Evangelische Kirche und Entnazifizierung 1945-1949. Die Last der nationalsozialistischen Vergangenheit.
Weitzel R., Evangelisches Leben in Lichtenrade, in: Bräutigam A., Fenzau M., Quilitzsch T., Sand L., Schneider D., Schneidewind S., Weitzel R., Zantow R. Geschichtswerkstatt Berlin Lichtenrade (1990): Direkt vor der Haustür. Berlin Lichtenrade im Nationalsozialismus.
Herr Dr. Hansjörg Buss hat in einem Entwurfsstadium wissenschaftliche Beratung für diesen Blogbeitrag geleistet.
von Johan Wagner
In der Präsidentengalerie des Konsistoriums der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) gibt es auch im Jahr 2020 noch „eine bisher übersehene Lücke, die dringend geschlossen werden müsste“.[1] Im Personenlexikon des deutschen Protestantismus findet sich ein Hinweis zum ersten Konsistorialpräsidenten dieser „Lücke“ Paul Walzer. Dort stehen lapidar seine Lebensdaten: „*19.6.1879 Grodziozno (Westpreußen), gestorben 17.5.1936.“ Am Ende des Absatzes steht eine fast abschließend erscheinende Dreierreihe aus einem Symbol und zwei Buchstaben: „— DC“.[2] Paul Walzer, der erste Konsistorialpräsident für die Berlin-Brandenburger Region, der im Nationalsozialismus sein Amt antrat, war also „Deutscher Christ“.
Von der Provinz an die Schalthebel der Macht?
Die Frage für diesen Blogeintrag lautet: „Von der Provinz an die Schalthebel der Macht“? Ist das hier eine klassische Geschichte, wie der „homo novus“ aus dem Lateinunterricht, der in Rom in die Schicht der entscheidenden Patrizierfamilien aufsteigt? Einiges spricht dafür: Paul Walzer hat sich schon früh „deutsch-christlich“ engagiert. Er macht einen steilen Aufstieg, denn eine handschriftliche Notiz des „Reichsbischofs“ Ludwig Müller, besagt am 5. Februar 1934, dass Landrat Walzer „mit sofortiger Wirkung“ zum Konsistorialpräsidenten ernannt wird.[3]
Ludwig Müller, das ist der Königsberger Wehrkreispfarrer, der auf Hitlers Wunsch zum „Reichsbischof“ wurde. Diese Ernennung durch Müller höchstpersönlich, war sie für Paul Walzer nicht ein ganz großer Schritt? Von einem Landrat in der ostpreußischen Provinz direkt auf den Berliner Stuhl eines leitenden Juristen einer Kirchenprovinz? Und ungewöhnlich ist auch, wie diese Ernennung von Müller erfolgte. Insbesondere für kirchliche Verwaltungen, in denen alles etwas langsamer zu gehen pflegt, ist es nicht üblich, dass jemand quasi „per Telegramm“ zum Konsistorialpräsidenten wird.
Forschungsbedarf – ja oder nein?
Es ist interessant, dass in der „Ahnengalerie“ der Präsidenten des Konsistoriums heute eine Tafel hängt, die auf die oben genannte Lücke zumindest hinweist. Warum wird auf dieser Tafel noch die relativ offene Formulierung verwendet, dass die „Verbindung mit den Deutschen Christen“ noch der Erforschung bedarf? Denn zumindest was Paul Walzer angeht, ist diese Verbindung schon länger erforscht. Konsistorialpräsident Paul Walzer ist einer der wichtigen Akteure in der Auseinandersetzung um die sogenannten „intakten“ Landeskirchen. Es geht um den Versuch des „Reichsbischofs“ Ludwig Müller und des Ministerialdirektors August Jäger diese Landeskirchen – euphemistisch gesagt – „gleichzuschalten“ und eine „Deutsche Reichskirche“ zu gründen. Eine der Kirchen, die sich gegen die „Gleichschaltung“ gewehrt haben, war die württembergische Landeskirche. Paul Walzer war ein juristischer Handlanger bei August Jägers und Ludwig Müllers Versuch, den „Widerstand“ (gegen die „Gleichschaltung“) in der Landeskirche von Württemberg und von Bayern zu brechen.
Er wurde von August Jäger und Ludwig Müller als „Verwaltungskommissar“ eingesetzt, wegen angeblicher Finanzungereimtheiten in der württembergischen Landeskirche. Walzer schrieb, während er im Herbst 1934 versucht, die württembergische Landeskirche unter seine Macht zu bringen, regelmäßig „Situationsberichte“ an den „Reichsbischof“ Ludwig Müller: „… Montag, den 10. September 1934. 7 Uhr. Dienstübernahme. Keine Schwierigkeit. Telefonzentrale anderweitig besetzt. SS-Mann als Ordonnanz eingestellt. Antrittsbesuch beim Landesbischof [Theophil Wurm, JW] (s. Anlage). Protest des Landesbischofs (s. weitere Anlage). Mittlere Beamte geschlossen hinter der Deutschen Evang. Kirche. Oberkirchenrat Dallinger und Oehler, die seit 17.4.1934 sich vom Landesbischof distanziert haben, sagen bereitwillig Mitarbeit zu. Direktor Müller Bedenkzeit ausgebeten. Protest Pressel (s. weitere Anlage). Mit Theologen noch nicht verhandelt …“[4]
Eine symptomatische Fotographie?
Paul Walzer war „Deutscher Christ“ und er war in hohem Maße exponiert in diesem Versuch, eine „Deutsche Evangelische Kirche“, eine zentralistische Reichskirche, zu gründen. Dieser Versuch misslang. Die Zeit lief danach gegen Paul Walzer. Denn es gab letztlich doch Protest, noch wichtiger waren gerichtliche Überprüfungen. Der Stern Paul Walzers sank schnell. Auch zur Vereidigung des „Reichsbischofs“ kam es nicht mehr. Im Evangelischen Landeskirchlichen Archiv in Berlin (ELAB) findet sich eine symptomatische Fotographie: Der Entwurf für die „Amtskette des Reichsbischofs“ – ein klassisches Kreuz, allerdings „gekrönt“ mit dem Hakenkreuz. Unten das Siegel der „Deutschen Evangelischen Kirche“ und des „Reichsbischofs“ mit trauter Vereinigung von Kreuz, Hakenkreuz und Lutherrose.[5]
Ludwig Müllers Amtseinführung als Reichsbischof war groß geplant: Im Berliner Dom sollte der „Führer“ Adolf Hitler den „Reichsbischof“ Ludwig Müller am 23. Oktober 1934 vereidigen. An dieser Machtkette hingen letztlich auch Juristen wie August Jäger und Paul Walzer. Klaus Scholder argumentiert sehr überzeugend: Am 19. Oktober 1934 spätestens beschloß Hitler, dass er diese Amtseinführung so nicht möchte. Es war ihm zu heikel. Damit war sein „Kirchenbeauftragter“ (Franz von Pfeffer bzw. Franz Pfeffer von Salomon) abberufen (25. Oktober 1934). Das war letztlich auch das Ende des ebenfalls steilen Aufstiegs von Ministerialdirektor August Jäger. Dieser versuchte seinen Sturz zu verbrämen: Seine Aufgabe sei in Grundzügen erreicht. Auch der „Reichsbischof“ war damit ein Ritter ohne Land, obwohl er noch weiter amtierte. Die „Oppositionsbewegung“, darunter auch die „Bekennende Kirche“, frohlockte schon, dass sie gegenüber dem Usurpationsversuch die Oberhand gewonnen habe. Allerdings zum Teil mit der Einschätzung, sie habe „den Führer“ auf ihrer Seite. Klar ist also: Die „Oppositionsbewegung“ war nicht durch Gegnerschaft zu Hitler per se gekennzeichnet. Sondern sie berief sich immer wieder auf „den Führer“ und „die Vorsehung“, also auf das pseudoreligiöse Argumentieren auch von Hitler selbst.[6] Beispielsweise auch um zu begründen, warum der Landesbischof Wurm in Württemberg legitim war und nicht Paul Walzer, der dort als Kommissar eingesetzt war.
Wie Strukturen und personales Element zusammenbringen?
Es soll in diesem Blogbeitrag auch um Insitutionen hinter den Menschen, in diesem Fall vor allem Paul Walzer, gehen. Die institutionellen Kirchenstrukturen waren und sind sehr verschachtelt, was an den Auseinandersetzungen um Landeskirchen und „Deutsche Evangelische Kirche“ schon deutlich geworden ist. Wie stellt sich diese Verschachtelung dar, lässt man den Blick von Paul Walzers „Wirkungszeit“ auf die gesamte Zeit von 1914 bis 1949 schweifen? Wie vielschichtig waren die Strukturen in der evangelischen Kirche im Deutschen Reich, in der Weimarer Republik und im „Dritten Reich“ sowie der Nachkriegszeit? Ist es zwingend, von Berlin und Brandenburg auch auf die übergeordneten Ebenen zu schauen? Und wie schafft man es zugleich, nicht die Menschen, die gehandelt haben, zu vernachlässigen? Im Sinne eines „akteurszentrierten Institutionalismus“ bieten sich die Konsistorialpräsidenten, aber auch Abteilungsleiter etc. an, um nicht die Fehler der „menschenleeren institutionellen Strukturgeschichte“ zu begehen.[7] Wenn man nun eine „Lupe“ auf den Menschen Paul Walzer in der Struktur der evangelischen Kirche in Berlin und Brandenburg 1934 bis 1936 legt, kann man noch einmal die Frage nachvollziehen, die den Titel des Blogbeitrags bildet. Um wen geht es im Kern? Um einen Konsistorialpräsidenten, der der erste ist, der im NS-Staat ans Ruder kommt. Seine Lebensdaten zeigen die einschneidende Erfahrung in noch recht jungen Lebensjahren in der Zeit des Ersten Weltkriegs, er war in verschiedenen Orten des „Kirchenkampfes“ aktiv auf der Seite der „Deutschen Christen“.
Seine Geschichte zeigt exemplarisch, dass die „Zuversicht der NS-Führung auf rasche Gleichschaltung“ der evangelischen Kirche sich nicht bewahrheitete, viele Kirchenmitglieder und auch leitende Kirchenpersönlichkeiten konnten ihren christlichen Glauben jedoch mit einer Unterstützung des Regimes verbinden.[8] Diese starke Unterstützung wird für Paul Walzer allerdings zum Abschied aus Berlin führen, Anfang 1936 erfolgte eine Versetzung nach Königsberg. Es gab Auseinandersetzungen darüber, was eigentlich sein Status war. Was findet sich beispielsweise unter „Paul Walzer“ bei Wikipedia? Dort steht aktuell, dass er bis zu seinem Lebensende als Konsistorialpräsident von Berlin amtiert hat.[9] Dies lässt sich in seiner Personalakte so nicht wiederfinden. Gleichzeitig ist diese Feststellung keine Besserwisserei gegenüber den Wikipedia-Autor*innen, weil es auch in dem anfangs angeführten Personenlexikon nicht genau steht. Aus der Akte heraus sieht es so aus: Paul Walzer wurde nach Königsberg „entsorgt“, was wohl Anfang 1936 nicht ganz so überwiegend „bekennend-kirchlich“ war. Er war dann Oberkonsistorialrat. Und das war für ihn im Prinzip immer noch ein Erfolg. Denn in seiner Personalakte existiert ein Schreiben an den Evangelischen Oberkirchenrat der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union, dass der Provinzialkirchenrat der Mark Brandenburg in seiner Sitzung am 6. Februar 1935 einstimmig beschlossen hat: „Der Provinzialkirchenrat erhebt […] Einspruch gegen die Ernennung des Landrates W a l z e r zum Konsistorialpräsidenten in Berlin, weil ihm über die Eignung des Vorgeschlagenen für diese Stelle nichts bekannt ist. […]“ [10]
Was bedeutet Paul Walzers Geschichte für seine Nachfolger?
Der Provinzialkirchenrat versuchte ihn auf einer formalen Ebene anzugreifen. Die Lösung war schließlich, dass er Anfang 1936 noch einmal ernannt wurde (als „Oberkonsistorialrat“). Das bedeutete: Kirchenbeamter auf Lebenszeit mit guten Bezügen. Auf dem Dokument der Personalakte, auf dem dieser Vorgang dokumentiert wurde, findet sich noch ein Zusatz: „mit Wahrnehmung der Geschäfte des Konsistorialpräsidenten in Berlin betraut“ (allerdings durchgestrichen). Es gab ein Hin und Her, wie Paul Walzer rechtlich-statusmäßig einzuschätzen war. Er kämpfte – juristisch sehr klug – seine Bezüge durch: Paul Walzer drohte eine Klage an, sollte die Kirchenverwaltung ihm nicht auch in Königsberg weiterhin das Konsistorialpräsidentengehalt zahlen (ein höheres Gehalt als das eines „Oberkonsistorialrates“). Er konnte vielleicht den Titel nicht mehr führen, aber ihm ging es auch um das Geld. Die von Paul Walzer angegriffene Verwaltung gab klein bei: Die juristische Lösung war, dass die Ernennung zwar als ungesetzlich eingestuft wurde, es allerdings nicht den einzelnen betroffenen Beamten angelastet werden konnte. Das heißt Paul Walzer bezog weiter sein Konsistorialpräsidentengehalt.
Gleichzeitig lohnt es sich, ausgehend von meinem Eindruck aus der Personalakte zurück zum Titel des Beitrags zu gehen und zum Schluss die Frage zu stellen: Was bedeutet diese Geschichte auch für Paul Walzers Nachfolger, für Georg Rapmund, für Walter Siebert, für Dr. Johannes Heinrich? Gibt es eine „deutsch-christliche“ Tradition in diesem Konsistorium? Man wird 1934 bis 1945 an dieser Stelle der Institution keine Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus finden.
[1] „Konsistorium“ ist nur noch in der EKBO der Name für die landeskirchliche Verwaltung, in anderen Landeskirchen nennt sie sich „Kirchenamt“ oder ähnlich. Zur Lücke in der Präsidentengalerie: Krogel, Wolfgang, Normalität und Notstand. Pfarrschaft, Juristen und protestantisches Milieu 1914 bis 1949 – Forschungsfragen zum Beitrag protestantischer Strömungen zum Aufstieg des Nationalsozialismus in Deutschland, in: Der Bär von Berlin. Jahrbuch des Vereins für die Geschichte Berlins, 69. Folge, 2019, S. 117-130, hier: S. 127.↩
[2] Personenlexikon zum deutschen Protestantismus 1919–1949, zusammengestellt und bearbeitet von Hannelore Braun und Gertraud Grünzinger, Göttingen 2006, S. 268.↩
[3] Ev. Zentralarchiv 7/P/1469.↩
[4] Archiv der EKD, A 4, Bd. 115 zitiert nach Gerhard Schäfer, Die Evangelische Landeskirche in Württemberg und der Nationalsozialismus. Eine Dokumentation zum Kirchenkampf, Bd. 3, Stuttgart 1974, S. 530, FN 15a.↩
[5] Ev. Landeskirchliches Archiv in Berlin 7.10/253.↩
[6] Klaus Scholder, Die Kirchen und das Dritte Reich, Bd. 2, München 2000, S. 394-403.↩
[7] Martin Lutz, Akteurszentrierter Institutionalismus, in: Clemens Wischermann, Katja Petzel-Mattern, Martin Lutz et al. (Hg.), Studienbuch institutionelle Wirtschafts- und Unternehmensgeschichte, Stuttgart 2015, S. 48-52, hier S. 51. Vgl. Simone Lässig: Introduction: Biography in Modern History – Modern Historiography in Biography, in: Volker R. Berghahn, Simone Lässig (Hg.): Biography between Structure and Agency. Central European Lives in International Historiography, New York/Oxford 2008, S. 1-27.↩
[8] Michael Wildt, Geschichte des Nationalsozialismus, Göttingen 2008, S. 85.↩
[9] https://de.wikipedia.org/wiki/Paul_Walzer (zuletzt aufgerufen: 26.8.2020)↩
[10] Ev. Zentralarchiv 7/P/1469.↩
SFR – Selected Further Reading
- Michael Wildt, „Volksgemeinschaft”, Version: 1.0, in: Docupedia Zeitgeschichte, 3.6.2014, URL: http://docupedia.de/zg/Volksgemeinschaft
- Manfred Gailus, Wolfgang Krogel, Von der babylonischen Gefangenschaft Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche im Nationalsozialismus. Regionalstudien zu Protestantismus, Wichern Verlag 2006
- Clemens Vollnhals, Evangelische Kirche und Entnazifizierung 1945 – 1949 : die Last der nationalsozialistischen Vergangenheit / Clemens Vollnhals. – München : Oldenbourg, 1989
- Akademie der Nordkirche, Neue Anfänge nach 1945? Wie die Landeskirchen Nordelbiens mit ihrer NS-Vergangenheit umgingen, Online Ausstellung unter: https://www.nordkirche-nach45.de/
- Hartmut Ludwig, Die Berliner Theologische Fakultät 1933 bis 1945. In: Rüdiger vom Bruch (Hg.): Die Berliner Universität in der NS-Zeit, Band II: Fachbereiche und Fakultäten. Stuttgart: Franz Steiner Verlag 2006, S. 93–122.
Über den Autor
Dr. Johan Wagner ist Referent für Fördermittelrecht der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Er gehört zum Lehrbeauftragten-Pool des Instituts für Geschichtswissenschaften der Humboldt-Universität zu Berlin. Seine Forschungsinteressen und Arbeitsgebiete sind Europäische Integration, Pressegeschichte, europäische Beziehungen zur arabischen Welt, Wissenschaftsstrategie, konfessionelle Entwicklungen in Europa, europäische Konflikt- und Friedensgeschichte, siehe auch: https://www.clioonline.de/researcher/id/researcher-5652