Nutzung von Arbeitsplätzen für HU-Angehörige ab dem 04.06. wieder eingeschränkt möglich

Endlich! Ab dem 04.06.2021 dürfen wir HU-Angehörigen wieder das Arbeiten vor Ort ermöglichen. Um die nötigen Hygienevorschriften einhalten zu können, wird Ihnen an den verschiedenen Bibliotheksstandorten eine begrenzte Anzahl an Leseplätzen zur Verfügung stehen. Diese werden, wie schon im letzten Jahr, per Platzkartenverbuchung vergeben. Die zeitnahe Auslastung können Sie dann wieder über unseren Platzticker verfolgen. Auf den Standortseiten finden Sie jeweils auch die Einzelanzeige für den jeweiligen Standort. Leider ist die Gruppenarbeit derzeit noch nicht wieder gestattet. Daher stehen die Gruppenarbeitsräume nicht zur Verfügung. Eine Vorab-Reservierung der Arbeitsplätze ist nicht erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass als Voraussetzung für die Nutzung von Arbeitsplätzen der Nachweis eines negativen Testergebnisses erbracht werden muss.

Im Grimm-Zentrum ist auch für die Ausleihe von Medien ein solcher Nachweis erforderlich.

Nutzen Sie gerne die Testzentren im Auditorium des Jacob-und-Wilhelm-Grimm-Zentrums (Seiteneingang Geschwister-Scholl-Straße 1/3) und in der Rudower Chaussee 24 in Adlershof.

Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske an allen Bibliotheksstandorten bleibt bestehen.

Wir freuen uns sehr, dass wir Ihnen wieder als Lernort zur Verfügung stehen können. Die Auskunft vor Ort wird ab dem 04.06. im Grimm-Zentrum wieder von 9:00 bis 18:00 Uhr besetzt sein.

Die Details zu den Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Standortseiten. Detaillierte Informationen zur Nutzung der Universitätsbibliothek in der jetzigen Pandemielage finden Sie in unseren Corona-FAQ.

Bitte beachten Sie hierzu auch die gemeinsame Pressemitteilung der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) vom 26.05.2021.

Ihre Universitätsbibliothek

26. Mai 2021 | Veröffentlicht von Dr. Ulrike Schenk

14 Kommentare zu “Nutzung von Arbeitsplätzen für HU-Angehörige ab dem 04.06. wieder eingeschränkt möglich

  1. Hallo Frau Schenk,

    wie läuft das denn für Studenten der Charité die an der HU immatrikuliert sind? Dürfen diese auch ab dem 04.06. die Arbeitsplätze der HU Bibliotheken benutzen?

    1. Liebe Frau Schumann,
      ja, auch hierzu finden Sie die genaue Auskunft in unseren Corona-FAQs:
      “Ich bin Angehörige*r der Charité. Welche Rechte habe ich an der UB der Humboldt-Universität?
      Alle Studierenden und Mitarbeitenden der Charité werden als HU-Angehörige angesehen und haben in Bezug auf die aktuellen Services die gleichen Rechte wie HU-Studierende oder HU-Mitarbeitende.”
      Mit besten Grüßen
      Ulrike Schenk

  2. Muss man auch einen negativen Test 15 Tage nach der zweiten Impfung vorweisen oder reicht dann ähnlich zu anderen Einrichtungen die Impfbescheinigung?

    1. Liebe Frau Theis, der Nachweis einer vollständigen Impfung ist ebenfalls ausreichend für den Einlass.
      Eines der folgenden Kriterien muss erfüllt sein:
      – Nachweis eines negativen Testergebnisses, der nicht älter als 24 Stunden sein darf
      – Nachweis über eine abgeschlossene Impfung (der letzte Impftermin muss 14 Tage zurückliegen)
      – Nachweis über eine Genesung (Mitteilung über ein positives Testergebnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf)
      – Nachweis eines mehr als sechs Monate zurückliegenden positiven PCR-Testergebnisses sowie einer mindestens einmal erhaltenen Impfung, welche mindestens 14 Tage zurückliegt.
      Beste Grüße
      Ulrike Schenk

  3. Hallo Frau Schenk,

    habe ich das richtig verstanden, dass ich einen negativen Test brauche, wenn ich auch nur ein Buch ausleihen will? Wenn das tatsächlich so ist, würde ich diesen Fall mal zur Prüfung an den zuständigen Bezirksabgeordneten schicken.

    Herzliche Grüße
    Melanie Schröder

  4. Sehr geehrte Frau Schröder,

    die baulichen Gegebenheiten im Grimm-Zentrum sind so, dass wir bei den Nutzer*innen, die das Innere der Bibliothek betreten, nicht unterscheiden können zwischen Menschen, die sich relativ kurz aufhalten, um Medien aus den Regalen zu entnehmen und denjenigen, die den ganzen Tag einen Arbeitsplatz nutzen. Das einzige praktikable Verfahren ist es, von allen, die die Sicherheitsgates passieren, einen Testnachweis zu verlangen und nur bei denjenigen, die im Foyer bleiben, um Bücher zurückgeben, darauf zu verzichten.
    Die Arbeit unter Coronabedingungen bedeutet für die Mitarbeiter*innen der UB seit Monaten erhebliche Belastungen und einen deutlichen Mehraufwand. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir daher unsere Nutzer*innen um Kooperation bitten und ihnen vertretbare Einschränkungen zumuten, zumal ein Testzentrum direkt im Haus zur Verfügung steht.
    Nur so können wir in diesen besonderen Zeiten den Angehörigen unserer Universität und auch externen Nutzer*innen umfangreiche Serviceangebote machen.

    1. Liebe Frau Issa,
      die Ausleihe ist auch für Nicht-HU-Angehörige möglich, sofern sie bei uns schon als Nutzer*innen registriert sind. Die Nutzung der Arbeitsplätze vor Ort gilt ab dem 04.06. leider nur für HU-Angehörige.
      Beste Grüße
      Ulrike Schenk

  5. Hallo,

    ist es auch möglich, sich Bücher zur Abholung zu bestellen, sodass man gar nicht erst die Bibliothek betreten muss?

    Vielen Dank

    1. Liebe Frau Hallmann, leider nein. Bücher aus dem Freihandbestand müssen bitte selbst aus den Regalen geholt und verbucht werden. Magazinbestand muss von Ihnen bestellt und aus den Abholregalen geholt werden.
      Freundliche Grüße
      Ulrike Schenk

  6. Hallo Frau Schenk,
    gilt die Maskenpflicht auch, wenn man an seinem Arbeitsplatz sitzt, oder nur wenn man sich in den Räumlichkeiten bewegt (ähnlich der Büroregeln)?

    Vielen Dank und liebe Grüße
    Katrin

    1. Liebe Frau Kirchner,
      ja, leider gilt die Maskenpflicht vorerst auch an den Arbeitsplätzen.
      Beste Grüße
      Ulrike Schenk

  7. Hallo Frau Schenk,

    wenn ich als Charité Student die Arbeitsplätze nutzen möchte, ist dann eine Registrierung/Anmeldung an der UB nötig? Oder ist der Studierendenausweis der Charité ausreichend?

    Vielen Dank!

    1. Lieber Herr Hubl,
      eine Registrierung als UB-Nutzer*in ist erforderlich, der Studierendenausweis der Charité ist leider nicht ausreichend. Bitte wenden Sie sich dazu an eine unserer Servicetheken. Nach der Registrierung haben Sie aber dieselben Rechte wie die übrigen HU-Angehörigen.
      Ihre Anmeldung können Sie auch per Mail an gz-ausleihe@ub.hu-berlin.de vornehmen.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ulrike Schenk

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