Wie bereits durch den Verwaltungsleiter der Philosophischen Fakultät IV dem Kollegium mitgeteilt, will ich auch an dieser Stelle noch einmal den Hinweis einstellen, welche Kolleginnen als Frauenbeauftragte in der Fakultät zeichnungsberechtigt sind.
Da sich in den letzten Monaten gezeigt hat, dass sich auf die für Studentische Hilfskräfte im Institut für Erziehungswissenschaften ausgeschriebenen Stellen nur wenige Studierende bewerben, reichen offenbar die Aushänge an verschiedenen Stellen im Gebäude nicht aus, um möglichst viele Interessenten zu erreichen.
Ich habe mit der Fachschaft des Instituts nun vereinbart, dass ich künftig der Fachschaft aktuelle Ausschreibungen zum Versenden über den Fachschafts-Verteiler zukommen lasse. Wir hoffen, dass dadurch zusätzlich zu den üblichen Aushängen mehr potentielle Bewerber angesprochen werden können.
Zusätzlich werde ich auf meinem Blog eine eigene Kategorie für Stellenausschreibungen einrichten, in der ich alle aktuellen Angebote für Studentische Hilfskräfte ablegen werde.
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Ich wünsche allen Studierenden eine erholsame vorlesungsfreie Zeit und allen Kolleginnen und Kollegen angenehme und möglichst sonnige Urlaubstage!
In den Monaten Juli und August bin ich durchgängig im Institut erreichbar.
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Ich freue mich, der Frauenbeauftragten des Instituts für Rehabilitationswissenschaften, Frau Dr. Sylvia Wolff, herzlich zum erfolgreichen Abschluß ihrer Promotion gratulieren zu können!
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Abteilung für Personal und Personalentwicklung hat auf ihren Webseiten einige Vordrucke aktualisiert. So gibt es nun auch für den Antrag auf Elternzeit ein neues Formular:
Ich wünsche allen ein angenehmes Wochenende!
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Sehr geehrte Mitarbeiterinnen, liebe Kolleginnen,
wie in jedem Jahr haben die Frauenbeauftragten der Institute jetzt alle Mitarbeiterinnen aufgefordert, Anträge aus Mitteln der Frauenförderung zur Weiterbildung bzw. Qualifizierung bei ihnen einzureichen. Ich möchte Sie bitten, hierzu die für die einzelnen Institute angegebenen Fristen einzuhalten.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass diese Möglichkeit der Beantragung natürlich auch für die sonstigen Mitarbeiterinnen gilt.
-CF
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