Datenschutzverstöße – keine Lappalie
Weit verbreitet ist leider eine Sorglosigkeit in Bezug auf Datenschutzverstöße. Auch wenn viele Menschen, die mit personenbezogenen Daten regelmäßig umgehen, zumindest sensibilisiert sind für das Thema Datenschutz, so sind doch die rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen kaum präsent. Dabei geht es nicht um Lappalien, der Datenschutz hat Verfassungsrang. Wenn es zu erheblichen Verstößen kommt, kann auch die Sanktion erheblich empfindlich sein.
Das Bundesdatenschutzgesetz sieht Bußgelder in Höhe von bis zu 300.000 Euro vor (§ 43 BDSG). Wenn wirtschaftliche Vorteile mit diesem Bußgeldrahmen nicht abgeschöpft werden können, sind sogar noch höhere Bußgelder möglich (§ 43 Abs. 3 S. 3 BDSG). Für manche Verstöße ist eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren vorgesehen (§ 44 BDSG). Wesentlich härter ist die Regelung im Berliner Datenschutzgesetz. Hier sind keine Bußgelder mehr vorgesehen, sondern Datenschutzverstöße sind regelmäßig Straftaten, die mit Geldstrafe oder Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren (§ 32 BlnDSG) geahndet werden.
Dies musste kürzlich ein großer Autovermieter in Deutschland spüren. Er hatte in einem Großteil seiner hochwertigen Fahrzeuge GPS-Ortungssysteme einbauen lassen. Ohne Wissen der Mieter wurde der Standort der Fahrzeuge regelmäßig geortet. Dies stellte eine unzulässige Datenerhebung dar, welche mit einem Bußgeld in Höhe von 54.000 Euro vom Hamburgischen Datenschutzbeauftragten geahndet wurde. (Quelle: Datenschutz-News, Nachricht vom 17.07.2012)
Auch im Ausland werden Datenschutzverstöße verfolgt, teilweise mit viel drastischeren Bußgeldern. Dies musste dieses Jahr einer der ganz großen Datenverarbeiter spüren: Google. Um weiterhin personalisierte Werbung anbieten zu können, habe Google eine Lücke in dem Browser „Safari“ von Apple genutzt, um mit Hilfe eines Cookies einen Tracking-Code zu speichern – auch wenn die Cookies vom Nutzer deaktiviert worden sein sollen. Die US-Handelsbehörde und mehrere Staatsanwaltschaften hätten Ermittlungen aufgenommen. Zur Meidung einer Anklage habe Google nun eine Strafzahlung von 22,5 Millionen US-Dollar angeboten. (Quellen: Datenschutz-News, Nachricht vom 13.07.2012; Spiegel Online, Nachricht vom 10.07.2012)