Mit zwingender Anwendung der DSGVO hat auch die gute alte Dateibeschreibung nach § 19 BlnDSG ausgedient. Dokumentieren muss man aber trotzdem (frei nach DH: jetzt erst recht!): So ist nach der DSGVO nun ein sog. Verzeichnis über Verarbeitungstätigkeiten zu erstellen. Klingt etwas schicker (es gibt auch ein neues Formular), ist inhaltlich zugegebenermaßen kein sehr großer Unterschied zur alten Dateibeschreibung. Im Rahmen der erhöhten Rechenschafts- und Transparenzpflichten der DSGVO kommt dem Verzeichnis jedoch eine zentrale Bedeutung zu. Insbesondere sollte regelmäßig überprüft werden, ob es auf aktuellem Stand ist, d.h. Veränderungen am System nachgehalten werden.
Auf den Seiten der HU gibt es eine Ausfüllhilfe, die bei der Erstellung unterstützen soll. Sollten dann immer noch Schwierigkeiten bestehen, wenden Sie sich bitte an uns.