(Nein, die Tastatur ist nicht hängengeblieben)
Am 13.5.2024 wurde im Bundesgesetzblatt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) verkündet. Dies ist die Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene. Das Gesetz ist nun in Kraft getreten.
Hierbei löst das DDG das TMG, welches außer Kraft tritt, ab. Soweit man bei den Pflichtangaben im Impressum einer Website bislang §§ des TMG zitiert hat (§ 5 TMG), wäre nun auf § 5 und § 6 DDG zu verweisen. (Möglich und aufwandverringend wäre es, auf die konkrete §§-Nennung zu verzichten. Inhaltlich müssen die Pflichtangaben freilich weiterhin vorgehalten werden.)
Fast schon zur Artikulationsübung (einige Dialekte müssen jetzt ganz stark sein) gerät die Folgeumbenennung des noch relativ jungen TTDSG (Telekomunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz) zum Telekomunikation-Digitale-Dienste-Datenschutzgesetz (TDDDSG).