Archiv für April 2021

„Trauer, Ehrung und Schuld“ – Gedächtnismale für Opfer der NS-Diktatur und des 2. Weltkrieges in Berliner evangelischen Kirchengemeinden

von Lisa Wodinski und Margot Desplanches

Für eine Online-Ausstellung über das Tool StoryMap wurden 42 Gedächtnismale ermittelt, die von Berliner evangelischen Kirchengemeinden aufgehängt bzw. errichtet wurden und die den Opfern des 2. Weltkrieges und der NS-Diktatur gewidmet sind.

Neun Gedächtnismale werden in der Online-Ausstellung exemplarisch vorgestellt. Sie zeugen von Trauer um im 2. Weltkrieg gefallene Angehörige oder andere Opfer der NS-Zeit, Ehrung besonderer Persönlichkeiten des Widerstands und Bekenntnissen zu Schuld, die die Kirche auf sich geladen hat.

Die Online-Ausstellung soll zeigen, wie vielfältig sich das Gedenken in evangelischen Gemeinden Berlins gestaltet, und einen interdisziplinären Denkanstoß darstellen. Sie wurde von einer Theologie- und einer Geschichtsstudentin als interdisziplinäres Projekt erstellt. Vorrangiges Ziel ist es, einen ersten Überblick über Gedächtnismale der Nachkriegszeit in Berliner evangelischen Kirchengemeinden zu geben und damit zum Weiterdenken anzuregen.

Update Oktober 2021:

Unsere Online-Ausstellung findet auch Erwähnung auf der Seite der Gemeinde Schlachtensee, der Erinnerungskultur in der EKBO und des Ausbildungsportals für den ordinierten Dienst in der EKBO. Auch im Gemeindebrief der Luisenkirche findet sich ein Artikel.

25. April 2021 | Veröffentlicht von Lisa Wodinski | Kein Kommentar »
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Verfolgtenpolitik um 1940 – Seenotrettungspolitik um 2020: Dinge ins Verhältnis setzen

von Jan Mävers und Johan Wagner

Dieser Beitrag fragt nach einem historisches Verhältnis: Wie hat sich Kirche in Berlin und Brandenburg um 1940 zur Verfolgung von Menschen unter dem NS-Regime geäußert und wie ist um 2020 die Haltung zur Seenotrettungspolitik der Europäischen Union[a]?

Foto: Johan Wagner unter Nutzung von Material von „United4Rescue – Gemeinsam Retten“ [b], Bearbeitung: Lea Maußer

Wir betrachten in diesem Blogbeitrag zwei unterschiedliche Beispiele:

  1. Die nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Erklärungen des Konsistorialpräsidenten Dr. Johannes Heinrich, die im Rahmen einer dienstrechtlichen Auseinandersetzung 1941 erfolgt sind.
  2. Die Auseinandersetzungen um einen Artikel des Pfarrers Dr. Matthias Dreher, der im Jahr 2020 in einem quasi-internen Pfarrerblatt der bayrischen Landeskirche erschien.

Worum geht es im „Fall Dreher“?

Im Kern geht es um die Zwei-Reiche/Regimente-Lehre, die auf Luther zurückzuführen ist, obwohl er selbst diesen Begriff nie genutzt hat. Vielmehr hat er mit seinen Äußerungen zu den beiden Reichen auf aktuelle Probleme reagiert. Zu einer „Lehre“ wurden sie erst später.

Versuch einer Chronologie des Falls Dreher (c) Jan Mävers

Deutlich wird das auch an folgenden Passagen aus den beiden Veröffentlichungen im Korrespondenzblatt des bayerischen Pfarrvereins:

„Im Zuge der Zwei-Reiche-Lehre, die operative Struktur-Politik dem Staat überlässt, kann ein Christenmensch, soweit er nicht wie der Samariter einen Sterbenden vor sich sieht, Verantwortung vernachlässigende Migranten ertrinken lassen. Das ist nicht zynisch, sondern traurig und ärgerlich und kontinuierlich systemisch zu verringern, aber es ist eben auch ein Kennzeichen der gefallenen Welt. Nur wer den Bau des Reiches Gottes nicht Gott überlassen kann, sondern es selbst bewerkstelligen muss, wird weiter unverantwortlich mit Rettungsschiffen mehr Migranten aufs Wasser ziehen.“

Dr. Matthias Dreher, Korrespondezblatt Nr. 10/2020, S. 199. (Hrsg.: Pfarrer- und Pfarrerinnenverein in der ev.-luth. Kirche in Bayern).[c]

„Kirche, auch protestantische Kirche in lutherischer Tradition, hat einen öffentlichen Auftrag, gerade in Anlehnung an die wichtige Denkfigur der „Zwei-Regimenten-Lehre“, die in der „Mandaten-Lehre“ Dietrich Bonhoeffers, aber auch in international-ökumenischen Verlautbarungen fruchtbar aufgenommen worden ist. Luther hat wesentlich situationsbezogener argumentiert als dies die Zwei- Reiche- oder Zwei-Regimenten-Lehre abbildet, die zudem wegen der daraus resultierenden (obrigkeits-) staatsstützenden Funktion der Kirche ein umstrittenes Erbe lutherischer Tradition ist. Doch können die damaligen Grundaussagen für das heute grundlegend veränderte Staats-, Gesellschafts- und Religions-Bild fruchtbar gemacht werden.“

Ulrich Eckert, Korrespondenzblatt Nr. 7/2020, S. 136. (Hrsg.: Pfarrer- und Pfarrerinnenverein in der ev.-luth. Kirche in Bayern.

„Wesentlich ist, dass einzelne Christenmenschen, aber auch die Kirche innerhalb ihrer Gesellschaft zu aktivem Zeugnis des Evangeliums aufgerufen sind. Luther betont in der „Freiheitsschrift“, dass ein Christenmensch angesichts des Unrechts, das andere erleiden, in Wort und Tat zu agieren hat, inkl. eventueller Konsequenzen für Leib und Leben. Somit hat er auch der ebenfalls durch Gott autorisierten weltlichen Macht (vgl. CA 16) ggf. Widerstand zu leisten, wenn diese ihrer Aufgabe nicht nachkommt, Böses zu ahnden oder im Zaum zu halten. Dies gilt m. E. auch für die Kirche.“

Ulrich Eckert, ebd.

Zwei-Reiche- und Regimente-Lehre (ZRRL) ganz kurz erklärt

Luther meint: Seit dem Kommen Jesu gibt es zwei Reiche. In einem (dem geistlichen) herrscht bereits das Evangelium, im anderem (dem weltlichen) noch die Sünde. Gott hat nun die Obrigkeit und Ordnungen eingeführt, um die Welt vor der Zerstörung durch das Böse zu bewahren. Christen müssen sich dem Gesetz anpassen, sollen dabei aber die gute Nachricht bezeugen und dadurch anderen helfen, ebenfalls Bürger des Reiches Gottes zu werden. Umgekehrt soll die weltliche Macht nicht in das Amt der Kirche eingreifen.[d]

In der Geschichte wurde diese ZRRL nun immer wieder unterschiedlich ausgelegt. Die Deutschen Christen z.B. legten sie so aus, dass der NS-Staat die von Gott eingesetzte Ordnung sei und deshalb den totalen Anspruch auf den Menschen erheben könne.

Karl Barth wiederum geht davon aus, dass es einen wahren, vollkommenen, himmlischen Staat gibt, der auf den unvollkommenen, irdischen Staat ausstrahlt. Menschliches Recht müsse sich deshalb an göttlichem Recht orientieren. Kirche sei folglich politisch, weil sie versucht, den irdischen Staat im Sinne des himmlischen Staates umzugestalten.

Worum geht es Dr. Johannes Heinrich?

Passbild Konsistorialpräsident Dr. Johannes Heinrich
Arbeitskopie eines Bildes von Dr. Johannes Heinrich, Bildquelle: Archiv für Diakonie und Entwicklung, Berlin (ADE. BA/CA 1711). Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

Dr. Johannes Heinrich, Konsistorialpräsident von 1938 bis 1945 in Berlin und Brandenburg (Lebensdaten: 15.7.1895 bis 20.7.1945) äußert sich intern im Rahmen einer dienstrechtlichen Auseinandersetzung gegenüber der übergeordneten Kirchenbehörde, dem Evangelischen Oberkirchenrat. In seinem „Verteidigungsbrief“ aus dem Jahre 1941 gegen Gerüchte, er habe Informationen aus kircheninternen Gremien an NS-Organe verraten, heißt es:

„Vor Übernahme der Behörde im Jahre 1938 bin ich im Evang.Oberkirchenrat und Kirchenministerium mit aller Deutlichkeit auf die unerfreulichen Verhältnisse in der Behörde hingewiesen worden. Das Berliner Konsistorium wäre geradezu als ein „Abstellbahnhof“ benutzt worden und setze sich zu einem großen Anteil aus kirchenpolitisch und politisch an anderen Stellen untragbaren Theologen und Juristen zusammen. Ich sollte – gestützt auf meine verwaltungsmäßigen Erfahrungen aus meiner Sanierungs- und Reorganisationsarbeit für die Innere Mission – alles daran setzen, um die Behörde in Ordnung zu bringen und sie – so wurde mir auch bei der Einführung ausdrücklich gesagt – im nationalsozialistischen Geiste (!) zu führen.“

Brief Konsistorialpräsident Dr. Johannes Heinrich an Vizepräsident D. Ernst Loycke, 29. November 1941, EZA 7 /11044, S. 9.[e]

Ist die protestantische Organisationsform mit einem traditionellen dienstrechtlichen Gewicht von Kirchenjuristen besonders anfällig für eine Orientierung an vorherrschenden politischen Überzeugungen, wie Sie im Staatsdienst oder im Mainstream der Gesellschaft der jeweiligen Zeit üblich sind?

Ausriss Brief Konsistorialpräsident Dr. Johannes Heinrich an Vizepräsident D. Ernst Loycke, 20. November 1941, EZA 7 /11044, S. 9.

Auf das Heute angewandt, könnte man, mit Heinrich im Geiste, fragen: Ist das Beispiel von der NSDAP-Parteipolitik eines Dr. Johannes Heinrich ins Verhältnis zu setzen zu einem aus konservativen Kreisen heute oft gehörten Vorwurf: Die evangelische Kirche sei in ihren Hierarchien in eine parteipolitisch grüne, sozialdemokratisch-linke Linie eingeschwenkt und entferne sich damit vom eigentlichen Auftrag, die frohe Botschaft zu verkünden. Eben um z. B. Seenotrettungs-Kampagnen zu unterstützen.

Im oben genannten Brief heißt es beispielsweise:

„[Ich] will hier allerdings unbeachtet lassen, daß sich einige Herren Tehologen [sic] im Evang.Oberkirchenrat hin und wieder der einen oder anderen unfreundlichen Zuträgerei gegen mich aus meiner eigenen Behörde oder von außen zugänglich gezeigt haben. Dies trat stärker hinsichtlich der Angriffe der Bruderratsorganisationen gegen mich wegen der disziplinaren Behandlung der VKL-Mitglieder [VKL = „Vorläufige Kirchenleitung“ der Bekennenden Kirche] aus Anlaß ihrer Haltung gelegentlich der ersten Tscheschenkrise [sic] im Herbst 1938 zutage (Gebetsordnung der VKL aus Anlaß des bevorstehenden Kriegsausbruchs).“

Brief Konsistorialpräsident Dr. Johannes Heinrich an Vizepräsident D. Ernst Loycke, 20. November 1941, EZA 7 /11044, S. 10.

Zwei Fälle ins Verhältnis setzen

Diese Gegenüberstellung soll nicht verhehlen, dass es oft fehl am Platze erscheint, historische Bilder zu bemühen.[f] Ist die NS-Zeit nicht zu weit enfernt von unseren heutigen Lebensrealitäten, um dem Studium damaliger Verhaltensweisen und mentaler Rahmen etwas für das heutige Staat-Kirche-Verhältnis abzugewinnen? Es ist klar, dass im aktuellen „Fall Dreher“ keinerlei existentielle Folgen abweichender Meinung im Raume standen wie in gänzlich anderen Kontexten 1933 bis 1945.

Gleichzeitig sagen beide Vorgänge etwas über unsere heutigen Fragen von christlicher Verantwortung für ein politisches Gemeinwesen aus. Wir bewegen uns mit all unserem historischen Ballast und auch überlieferten Weisheiten in einem Spannungsfeld. Kirche und Staat waren und sind keine frei flottierenden Systeme, sondern stehen gerade im Fall Deutschlands in einem komplizierten Austausch miteinander.

Fragen, die es zu diskutieren lohnt

  • Ist ein theologischer Streit über die konkreten Auswirkungen der Zwei-Reiche- und Regimente-Lehre (ZRRL) legitim?
  • Welche Folgen haben die einzelnen Deutungen in praktischer Weise, jeweils in ihrer Zeit?
  • Wie geht „die Kirche“ mit jemandem um, d* eine andere Meinung als die h.M. einnimmt?
  • Wie aktiv hat sich Kirche im „Dritten Reich“ an weltlicher Politik beteiligt?[g]

[a] Ein Thema, bei dem man ethisch argumentieren kann, dass die Menschenrechte für Christenmenschen der Maßstab der Beurteilung sind, vgl. Wolfgang Huber, Ethik. Die Grundfragen unseres Lebens von der Geburt bis zum Tod. München: C. H. Beck, 2013, S. 117 ff. Huber gibt zu bedenken, dass das Verhältnis zwischen „Nächstenethik“ und „Fernstenethik“ ein kontroverser Bereich in der Reflexion menschlicher Lebensführung ist. Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz bekennt sich zu der Seenotrettungs-Aktion, die im weiteren Beitrag genannt wird. Gleichzeitig wird auf der entsprechenden Internetseite Verständnis für Kritik an der Aktion thematisiert. https://www.ekbo.de/themen/kirche-politik/seenotrettung.html (zuletzt aufgerufen: 15.2.2021).

[b] https://www.united4rescue.com (zuletzt aufgerufen: 15.2.2021). Die SeaWatch 4 wurde zu großen Teilen vom Bündnis „United4Rescue – Gemeinsam Retten“ finanziert, das maßgeblich durch die evangelische Kirche gegründet wurde (über einen rechtlich unabhängigen Trägerverein „Gemeinsam retten e. V.“, der auch von diesem Q-Team-Projekt unterstützt wird. Betrieben wird das Schiff allerdings vom Verein SeaWatch, unterstützt auch durch Spenden des Bündnisses. Betreibt Kirche also wirklich Seenotrettung? Und wie ist eine solche Haltung zu bewerten?

[c] Die hier zitierten Ausgaben des Korrespondenzblattes finden sich als PDF online: Ausgabe 10/2020 –> https://www.pfarrverein-bayern.de/system/files/dateien/kblatt-2010.pdf; Ausgabe 7/2020 –> https://www.pfarrverein-bayern.de/system/files/dateien/kblatt-2007.pdf (zuletzt aufgerufen: 15.2.2021)

[d] https://relilex.de/Zwei-Reiche-Lehre/ (zuletzt aufgerufen: 23.3.2021)

[e] Ev. Zentralarchiv 7/11044. Dies ist auch die Quelle für die weiteren Ausführungen zu Dr. Johannes Heinrich in diesem Beitrag

[f] So etwa der Befund, selbst für „Anspielungen“ auf die Herausforderungen in der aktuellen Migrationspolitik biete die Flüchtlingsfrage in Deutschland nach 1945 keinerlei strukturelle Voraussetzung https://zeitgeschichte-online.de/themen/die-fluechtlingsfrage-deutschland-nach-1945-und-heute (zuletzt aufgerufen: 1.2.2021).

[g] Dies sind Fragen, die in beiden Q-Teams (Sommersemester 2020 und Wintersemester 2020/21) diskutiert wurden. Zum Q-Team siehe in diesem Blog https://blogs.hu-berlin.de/kircheimns/q-team/ (zuletzt aufgerufen: 15.2.2021). Studierende und Dozierende gleichermaßen sind sich einig, dass es wichtig ist, weiterhin Fragen zu formulieren. So lohnt sich die Frage, was kirchliche „Gedächtnismale“ uns zeigen können? Sind sie wichtige Erinnerungsorte (lieux de mémoire)? https://blogs.hu-berlin.de/kircheimns/2021/04/25/trauer-ehrung-und-schuld-gedaechtnismale-fuer-opfer-der-ns-diktatur-und-des-2-weltkrieges-in-berliner-evangelischen-kirchengemeinden/ (zuletzt aufgerufen: 28.4.2021) Auch der erste Konsistorialpräsident, der in der NS-Zeit in Berlin das Ruder übernahm, war ein Beispiel für die Verstrickung von Kirchenpersonal in nationalsozialistische „Volksgemeinschaft“ https://blogs.hu-berlin.de/kircheimns/2020/08/24/konsistorialpraesident-paul-walzer-symptomatisch-fuer-kirche-in-berlin-und-brandenburg-in-der-zeit-1934-und-danach/ (zuletzt aufgerufen: 15.2.2021)


SFR – Selected Further Reading

  • Rainer Bookhagen, Die evangelische Kinderpflege und die Innere Mission in der Zeit des Nationalsozialismus. Mobilmachung der Gemeinden, Bd. 1: 1933 bis 1937 (Arbeiten zur kirchlichen Zeitgeschichte, Serie B, Bd. 29), Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 1998 (Digitalisat verfügbar unter: https://digi20.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb00046528_00001.html, zuletzt aufgerufen: 26.4.2021) – Monographie über einen Teil der Diakoniegeschichte im Nationalsozialismus, in dem die Vorgeschichte von Dr. Johannes Heinrich als Schatzmeister des Central-Ausschusses für die Innere Mission der Deutschen Evangelischen Kirche skizziert wird; so seine Erlangung der Position auf ausdrücklichen Wunsch des Reichskanzlers Heinrich Brüning, der als nationalkonservativer Katholik zeitweise eine Einbindung der Nationalsozialisten in seine Politik befürwortete.
  • Evangelischer Pressedienst (Hrsg.), An Bord. Die erste Mission der „Sea-Watch 4“. powered by United4Rescue. Fotografien von Thomas Lohnes, Frankfurt a. M. 2020, als PDF verfügbar: www.united4rescue.com/download/U4R_Fotobuch_An_Bord_Die_erste_Mission_der_Sea-Watch_4_powered_by_United4Rescue.pdf (zuletzt aufgerufen: 23.3.2021) – Bildband, der sich um ein „realistisches Bild“ bemüht und „in gewisser Weise das andere Europa, eines der Solidarität und Humanität“ zeigt (Zitate aus dem Vorwort von „United4Rescue – Gemeinsam Retten“).
  • Katrin Hatzinger, Mehr als ein kritischer Gegenüber. Zur Rolle der evangelischen Kirche auf europäischer Ebene, in: Roland Herpich, Patrick R. Schnabel, Andreas Goetze (Hrsg.), Religion. Macht. Politik. Wie viel Religion verträgt der Staat? Berlin: Wichern, 2015, S. 208-226 – Aufsatz, der die unter anderem kirchliche „Advocacy“ im Bereich der Asyl- und Migrationspolitik als Beispiel für kritische Begleitung von EU-Politikfeldern unter die Lupe nimmt.
  • Katharina Körting, Die Liquidierung der Vergangenheit. Wie sich die evangelische Kirche auf den Grundlagen ihres Versagens restaurierte, Vechta: Geest-Verlag, 2021 – Persönlicher Essay, der sehr kritisch die erinnerungskulturellen blinden Flecken nachweist und immer wieder die Brücke in Herausforderungen der Gegenwart schlägt.
  • Christiane Kuller und Thomas Mittmann, „Kirchenkampf“ und „Societas perfecta“. Die christlichen Kirchen und ihre NS-Vergangenheit, in: Zeitgeschichte-online, Dezember 2014, URL: https://zeitgeschichte-online.de/themen/kirchenkampf-und-societas-perfecta (zuletzt aufgerufen: 26.4.2021) – Überblicksartikel, der ebenfalls ein Verhältnis eröffnet: das zwischen evangelischer und katholischer „Auftragsforschung“ zur eigenen NS-Geschichte.
  • Nadja Schlüter, Raphael Weiss, Federico Delfrati, u. a., Ein Jahr, acht Schiffe, mehr als 3500 gerettete Menschen, Online-Projekt von sueddeutsche.de/jetzt.de: https://projekte.sueddeutsche.de/artikel/politik/seenotrettung-im-mittelmeer-2020-die-bilanz-e670960 (zuletzt aufgerufen: 26.4.2021) – Digitalprojekt, in dem bezeichnenderweise die vornehmliche auf kirchliche Initiative hinter dem 2020 erstmals eingesetzten Rettungsschiff „Sea-Watch 4“ nicht thematisiert wird.

Über die Autoren

Jan Mävers, Evangelischer Religions- und Gemeindepädagoge M.A., ist Vikar in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Im Rahmen seines Sondervikariats in der Dienststelle des Länderbeauftragten für die Länder Berlin und Brandenburg befasste er sich mit der politischen Rolle der Kirche – heute und in der Vergangenheit.

Dr. Johan Wagner ist Referent für Fördermittelrecht der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Er gehört zum Lehrbeauftragten-Pool des Instituts für Geschichtswissenschaften der Humboldt-Universität zu Berlin. Seine Forschungsinteressen und Arbeitsgebiete sind Europäische Integration, Pressegeschichte, europäische Beziehungen zur arabischen Welt, Wissenschaftsstrategie, konfessionelle Entwicklungen in Europa, europäische Konflikt- und Friedensgeschichte, siehe auch: https://www.clio-online.de/researcher/id/researcher-5652

Transparenzhinweis: Seit der Gründung des Bündnisses „United4Rescue – Gemeinsam Retten“ im Dezember 2019 ist Jan Mävers dort Fördermitglied. Im Zuge der Diskussionen in den Q-Teams ist auch das Q-Team-Projekt dort Mitglied geworden.

Update 5/2023: Ergänzung Arbeitskopie Bild Konsistorialpräsident Dr. Johannes Heinrich.

9. April 2021 | Veröffentlicht von jan.maevers@gemeinsam.ekbo.de | Kein Kommentar »
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„Kirchliche Amtshilfe? Die Kirchenbuchstelle Alt-Berlin und der Holocaust“

Ab Mitte April 2021 geht ein neues Projekt an den Start, welches auf den Projekten der Q-Team-Seminare aufbaut: eine X-Student Research Group, gefördert von der Berlin University Alliance (BUA).

Leiter: Philipp Dinkelaker, Zentrum für Antisemitismusforschung, Technische Universität Berlin, Johannes Kellner & Dr. Johan Wagner, Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Studiengruppe Geschichtswissenschaft.

Institutionelle Anbindung der X-Student Research Group: Zentrum für Antisemitismusforschung, TU Berlin

Projektbeschreibung: Die evangelische Kirche war in der NS-Zeit Kind ihrer Zeit. Einige Protestant*innen leisteten Widerstand, viele beteiligten sich jedoch an der Verfolgung von Minderheiten. Im Projekt geht es um die  Kirchenbuchstelle Alt-Berlin. Kirchenmänner legten hier eine kirchliche „Judenkartei“ an und meldeten „nicht-arische“ Christ*innen der Gestapo – eine Vorstufe zur Deportation. Während die Gestapo ihre Akten zerstörte, haben sich im Ev. Landeskirchlichen Archiv in Berlin (ELAB) etwa 2600 Karteikarten Verfolgter erhalten.

Neben dem ELAB wird das Seminar von der Kirchenbuchportal GmbH als Betreiber der Marke Archion (Gesellschaft der Evangelischen Kirche in Deutschland zusammen mit zahlreichen evangelischen Landeskirchen) mit Sitz in Stuttgart mit Lizenzen für Datenbank-Nutzung im Rahmen von Forschung und Lehre unterstützt (https://www.archion.de/de/das-portal/ueber-uns/).

Die Research Group soll erforschen, was genau mit den erfassten Menschen geschah. Archiv-Recherchen und die Arbeit mit Primärquellen kommen im Uni-Alltag häufig zu kurz. Diese für den späteren Beruf wichtigen Techniken sollen praxisorientiert eingeübt werden. Ergebnisse können bspw. als Blog-Beiträge publiziert werden, um wissenschaftliches Schreiben zu trainieren. Das Seminar hat zwar ein historisches Thema, ist aber fächerübergreifend konzipiert und steht allen Interessierten offen. Das Seminar findet in Deutsch statt, English Speakers welcome.

Seminarzeit: Donnerstags 10-12 Uhr. 

Einführungsveranstaltung: Donnerstag, 15. April 2021, 10 Uhr: 

https://hu-berlin.zoom.us/j/63204035433?pwd=M3JKbVJZb0ZNRXVIcDA4bnZjZHVKdz09

Meeting-ID: 632 0403 5433, Passwort: 561955 

Interessierte Studierende können sich unter folgendem Link im Moodle-Kurs eintragen:

https://moodle.hu-berlin.de/course/view.php?id=105515

Der Einschreibeschlüssel lautet BUA.2021

Studierende die an einer anderen Verbundeinrichtung als der Technischen Universität Berlin studieren, werden im Fall einer Platzzusage (nach der Einführungsveranstaltung) als BUA-Studentin oder -Student der anbietenden Einrichtung eingeschrieben. Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BUA-Büros zur Verfügung.

Wie kann ich im Sommersemester 2021 an einer X-Student Research Groups teilnehmen?

  1. Sie haben eine X-Student Research Group gefunden, die Sie interessiert
  2. Wählen Sie sich, falls angegeben, über den Link zur Online-Einführungsveranstaltung in der ersten Semesterwoche ein. Alternativ schreiben Sie bitte eine E-Mail an die Dozentin oder den Dozenten (Kontakt siehe Projektbeschreibung), um zu erfahren, wann und wie die erste Sitzung der X-Student Research Group stattfindet.
  3. Wenn Sie sich nach der Einführungsveranstaltung entscheiden sollten, an der X-Student Research Group teilzunehmen, teilen Sie bitte der Dozentin oder dem Dozenten bis zum 16.4. 18:00 Uhr Ihr verbindliches Interesse an der Teilnahme mit (Ausnahme: X-Student Research Groups, die nicht in der ersten Vorlesungswoche starten).
  4. Bei mehr als 15 interessierten Studentinnen und Studenten werdend die Plätze gelost. Die Dozentin oder der Dozent informiert Sie darüber, ob Sie einen Platz erhalten haben.
  5. Wenn Sie einen Platz erhalten haben, prüfen Sie bitte: Wird die X-Student Research Group an einer anderenVerbundeinrichtung angeboten als derjenigen an der Sie immatrikuliert sind? 
  6. Falls dies zutrifft muss eine Einschreibung als BUA-Studentin oder -Student der anbietenden Einrichtung erfolgen. Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BUA-Büros zur Verfügung.
  7. Sie erhalten nach der Bearbeitung durch das BUA-Büro Zugang zu den hausinternen Systemen wie z.B. die jeweilige Lernplattform der Verbundeinrichtung. Der Staus als BUA-Studentin oder Student ist für ein Semester gültig.

Weitere Informationen finden Sie unter https://foerdermittel-ekbo.de/1914-1949

5. April 2021 | Veröffentlicht von Johan Wagner | Kein Kommentar »
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