Kleiner Hinweis in eigener Sache: Es findet am 15.3. wieder eine Fortbildung zum Bereich „Datenschutz in Forschung und Wissenschaft“ statt. In der Veranstaltung dreht es sich diesmal schwerpunktmässig um datenschutzrechtliche Aspekte bei Umfragen.
Will man, z.B. im Rahmen einer Forschungsumfrage, personenbezogene Daten erheben, darf dies nur mit ausreichender Rechtsgrundlage geschehen. Denn Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur zulässig, soweit das Datenschutzgesetz, eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder der/die Betroffene eingewilligt hat. In der Praxis ist die Einwilligung das häufgste Instrument zur Datenerhebung.
Mit einer kurzen Frage: „Willst Du?“ ist es hier jedoch nicht getan. Vielmehr stellt der Gesetzgeber eine ganze Reihe expliziter Voraussetzungen auf, um eine wirksame Einwilligung anzunehmen (§ 6 Abs. 3-5 BlnDSG). Der Haken: Ist die Einwilligung nicht gesetzeskonform, kann sie unwirksam sein. …weiterlesen »