Seit Anfang des Jahres gelten neue Regeln bei der Datenträgervernichtung. Die bisherige DIN 32757 wurde durch die DIN 66399 abgelöst. Dabei wurden nicht nur technische Details wie Zerkleinerungsgrößen, sondern auch Prozessabläufe insgesamt geregelt. Zudem wird der Vernichtungsprozess nun nach Sicherheitsstufe und Schutzklasse ausgerichtet. …weiterlesen »
Die THM hat ein Faltblatt zur datenschutzkonformen Entsorgung von Materialien mit personenbezogenen Daten herausgebracht. Hierin werden Hintergründe uns Standards für die Entsorgung beschrieben. Die Verantwortung der datenverarbeitenden Stelle (z.B. Forschungsprojekt) für den korrekten Umgang mit personenbezogenen Daten endet nicht mit Projektende, sondern erst mit Löschung der Daten. HU-Projekte und Verwaltung können hierzu auf den Entsorgungsservice zurückgreifen (gilt ausschließlich für dienstliches HU-Entsorgungsgut). Es sind Entsorgungen bis Sicherheitsstufe 4 möglich.