Das Thema „Einsatz von Google Analytics“ geistert nach wie vor (regelmäßig mit schlechtem Gewissen behaftet) herum. Und nach wie vor besteht eine große Unsicherheit, ob es nun unzulässig oder zulässig ist.
Tatsächlich ist es ein Mittelding: Der Einsatz von Google Analytics ist datenschutzrechtlich zulässig – aber nur bei Beachtung bestimmter Bedingungen.