Im Rahmen des Provenienzforschungsprojekts am Jacob-und-Wilhelm-Grimm-Zentrum stößt die Bearbeiterin in den Akzessionsjournalen immer wieder auf unbestimmte und manchmal sogar auf fehlende Lieferanteneinträge. Vage Aussagen, wie „Alter Bestand“, „Herkunft unbekannt“ und Fragezeichen, oder ganzseitig leer belassene Spalten sind für sie geradezu eine Aufforderung, sich die dort verzeichneten Bücher anzusehen und die Umstände ihres Zugangs zu prüfen. War tatsächlich nicht bekannt, woher die Druckwerke kamen? Sollte, durfte ihre Herkunft nicht genannt werden? Und welche Interessen waren auf Seiten der unbekannten Einlieferer mit der Entscheidung verbunden, diese und jene Schrift an die Bibliothek abzugeben – oder in die Bibliothek einzuschmuggeln? Sich mit den Gründen für solche Einträge – bzw. Auslassungen – zu beschäftigen, berührt nichts weniger als die politischen Auseinandersetzungen und gewährt zugleich Einblicke in die gleichmütig weiterlaufende, manchmal aber auch aus dem Takt geratende bibliothekarische Praxis jener Jahre.
Wie die folgenden Beispiele zeigen, nimmt die Sachlage auch bei dem eher der Vergangenheit zugewandten Vermerk „Alter Bestand“ mitunter unerwartete und seltsame Wendungen.
„Alter Bestand“ steht in den Akzessionsjournalen der Haushaltsjahre 1933 bis 1945 oft in der Kombination mit der Abkürzung „U.-S. Abt.“ Um einen naheliegenden Irrtum aus dem Weg zu räumen: Mit U.-S. sind nicht die USA, sondern die Universitätsschriften gemeint, die in einem eigenen Geschäftsgang an der Universitätsbibliothek der Friedrich-Wilhelms-Universität bearbeitet wurden. Bereits im 19. Jahrhundert hatte das vorgesetzte Ministerium der Universitätsbibliothek die Aufgabe zugeteilt, das im universitären Kontext entstandene Schriftgut sowie die sogenannten Schulschriften, d. h. von den Gymnasien verantwortete Publikationen, die ebenfalls wissenschaftliche Abhandlungen enthielten, möglichst vollständig zu sammeln.
Die zuständige Abteilung hatte in den 1930er Jahren – und wohl auch schon vorher – zu wenig Personal, um den wachsenden Zustrom an Veröffentlichungen aus den Universitäten zu bewältigen. Sie konzentrierte sich deshalb auf den Kern ihres Sammelgebiets, die Dissertationen und Habilitationsschriften, und gab die akademischen Gelegenheitsschriften – z. B. an den Universitäten gehaltene Reden und Vorträge, Satzungen, Vorlesungsprogramme, Veranstaltungsberichte, Festschriften – in den Hauptgeschäftsgang der Universitätsbibliothek. In dem betrachteten Zeitraum sind in den Akzessionsjournalen sowohl aktuelle als auch ältere Publikationen mit dem Lieferanteneintrag „U.-S.- Abt.“ verzeichnet. Solche Schriften, die sich schon längere Zeit in der Universitätsschriften-Abteilung befunden hatten, wurden in den Akzessionsjournalen zusätzlich mit dem Vermerk „Alter Bestand“ versehen.
Abb. 1: Akzessionsjournal der Zentralen Universitätsbibliothek, Dona 1934.
Im Akzessionsjournal der Dona für das Haushaltsjahr 1934 führt der Eintrag des Donums D 1934.66 vom 25. Mai mit dem Lieferanteneintrag „Alter Bestand von der U.-S.-Abt.“ zu einem für mitteleuropäische Wissenschaftsliteratur recht ungewöhnlich ausgestatteten Band aus dem Jahr 1930, der sich überdies als Unikat erweist. Unter dem Titel „Anthropological Papers“ vereinte der damals noch sehr junge indische Kulturanthropologe Dhirendra Nath Majumdar (1903 – 1960) seine bislang veröffentlichten Aufsätze. Zu welchem Zweck er diese einsandte, unbekannt. Denkbar wäre, dass er sich mit seinen wissenschaftlichen Leistungen empfehlen wollte, vielleicht bei dem damals an der Friedrich-Wilhelms-Universität lehrenden Indologen Heinrich Lüders. Möglicherweise hatte er Lüders schon auf einer von dessen Indienreisen kenngelernt.
Abb. 2: Dhirendra Nath Majumdar: Anthropological Papers [1923 – 1930] (Akz. Nr. D 1934.66; Signatur: Pm 3540), Einband.
Neben den Überstellungen aus der Universitätsschriften-Abteilung gelangte immer wieder Literatur aus verschiedenen zentralen Einrichtungen der Universität, wie dem Rektorat und dem Akademischen Auskunftsbüro, für die es dort keine Verwendung gab, in die Universitätsbibliothek.
Ob der am 22. August 1933 als „Alter Bestand“ verzeichnete, 1912 erschienene Teil 3 (1.2) des Fortsetzungswerks Bibliografia românésca̮ 3, 1809 – 1830, von Ioan Bianu und Nerva Hodoşals sich schon seit längerem in der Zentralbibliothek befand oder direkt vom Lehrstuhl für Alte Geschichte kam, ist nicht mehr feststellbar. Die Herkunft des Werks ist insofern bekannt, als die Aussage „Alter Bestand“ durch den Namen und den Wohnort seines Vorbesitzers ergänzt wurde, nämlich: „Prof. O. Hirschfeld Charlottenburg“. Mit großer Wahrscheinlichkeit war sein Besitzer der Epigraphiker und Althistoriker Otto Hirschfeld (1843 – 1922), der bis zu seiner Emeritierung 1917 den Lehrstuhl für Alte Geschichte an der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin innegehabt und in der Mommsenstraße in Berlin-Charlottenburg gewohnt hatte.
Abb. 3: Akzessionsjournal der Zentralen Universitätsbibliothek, Dona 1933.
1938 wurde die wohl zunächst ungebundene Lieferung der Bibliografia românésca̮ 3 mit einer Folgelieferung zusammengebunden. Dabei könnten der Namensvermerk und die Ortsangabe, die im Akzessionsjournal 1933 festgehalten waren, verlorengegangen sein. Warum diese Bibliographie gerade im August 1933 in die Universitätsbibliothek aufgenommen wurde, ist ebenso ungeklärt wie die Umstände, durch die sie dorthin gelangte. Ein NS-verfolgungsbedingter Entzug jedoch ist – nicht zuletzt wegen des Eintrags „Alter Bestand“ – sehr unwahrscheinlich.
Am 16. Mai 1935 akzessionierte die Universitätsbibliothek den Katalog des Legats des Althistorikers August Boeckh (1785 – 1867), der ihr vom Universitätsarchiv überstellt worden war. Am gleichen Tag wurde im Akzessionsjournal der Dona ein weiterer, Boeckh betreffender Zugang als „Alter Bestand“ vermerkt, das Werk „Antiquitatum Romanarum“ von Paulus Manutius aus dem Jahr 1595. Dieses Werk war vor langer Zeit entwendet und – unter nicht überlieferten Umständen – zurückgegeben worden.
Abb. 4: Akzessionsjournal der Zentralen Universitätsbibliothek, Dona, 1935.
Abb. 5: Paulus Manutius: Antiquitatum Romanarum, 1595 (Akz. Nr. D 1935.98; Signatur: Qf 52173), Vermerk über die Rückgabe nach Entwendung.
1935 wurde versäumt, es nach der Rückgabe als der Sammlung Boeckh zugehörig zu kennzeichnen. Nach fast neunzig Jahren ist es nun im Zuge der Provenienzforschung August Boekh zugeordnet und im Kontext von dessen Legat recherchierbar gemacht worden.
Abb. 6: Exlibris des Vermächtnisses von August Boeckh.
#Bücherwege – Provenienzforschung an der UB
Die Universitätsbibliothek untersucht derzeit ihre zwischen 1933 und 1945 zugegangenen Bücher auf Erwerbungskontexte, die auf beschlagnahmte, geraubte und erpresste Bestände in der NS-Zeit hinweisen. Die Verdachtsmomente werden flächendeckend erfasst, indem die erhaltenen Originalbestände und Erwerbungsakten systematisch durchgesehen werden. Ziel ist es, unrechtmäßige Erwerbungen zu dokumentieren und an die Anspruchsberechtigten und ihre Nachkommen zurückzugeben. Das Projekt wird bis 2024 durchgeführt und vom Deutschen Zentrum für Kulturgutverluste gefördert.
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Quellen:
- Akzessionsjournale der Zentralen Universitätsbibliothek
- Rudi Möbus: Die Arbeit mit Hochschulschriften in der Universitätsbibliothek Berlin in Vergangenheit und Gegenwart. In: Beiträge zur Geschichte der Universitätsbibliothek Berlin in Vergangenheit und Gegenwart. Berlin: Universitätsbibliothek der Humboldt-Universität 1980, S. 83 – 97.
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Verfasst von: Dr. Cornelia Briel
Am 19. Oktober 1933 akzessionierte die Universitätsbibliothek der Friedrich-Wilhelms-Universität einen kleinen Bestand von belletristischen Werken und staatspolitischen Schriften unter dem Lieferanteneintrag „Vom Leiter des Landesamts f. Luftschutz auf Ministerialerlass v. 14.6.33. – II F. 88 b. Nr. 7/3.–“.
Von den einstmals zehn Titeln sind heute noch neun im Jacob-und-Wilhelm-Grimm-Zentrums vorhanden. Wie in anderen Fällen beschlagnahmter Literatur existiert im Universitätsarchiv der Humboldt-Universität zu der Schenkung des Landesamts für Luftschutz ein Schriftwechsel. Er enthält unter anderem eine Angebotsliste. Wie die Notizen auf dem Schreiben zeigen, wählte die Universitätsbibliothek aus dieser Titel aus, die sie noch nicht besaß oder in einem zweiten Exemplar besitzen wollte.
Wenige Tage nach Erhalt des Angebotsschreibens bat Otto Leunenschloss, der stellvertretende Direktor der Universitätsbibliothek, um die Zusendung der gekennzeichneten Werke.
Mit einer Ausnahme findet sich in den Büchern oder Broschüren ein runder Besitzstempel mit der Umschrift „Polizeiinstitut für Technik und Verkehr. Berlin. Bücherei“, in der Mitte ein nicht bekrönter auffliegender preußischer Adler, der in dieser Gestalt auf zahlreichen Behördenstempeln der 1920er Jahre erscheint.
Leider kann im Rahmen der Provenienzforschung der Frage, in welchem Verhältnis das Polizeiinstitut zum Landesamt für Luftschutz stand, nicht weiter nachgegangen werden. Ein Blick in die Berliner Adressbücher gibt immerhin Aufschluss darüber, welche Einrichtungen sich an der Golßener Straße in Berlin-Kreuzberg befanden: Für 1933 ist hier das Polizeiinstitut für Technik und Verkehr eingetragen; in der Ausgabe für 1934 erscheinen stattdessen die Technische Polizeischule und die Luftschutz- und Luftpolizeischule. Dass eine Umstrukturierung stattgefunden hatte, von der die technische Ausbildungsstätte der Berliner Polizei betroffen war, bezeugt ebenfalls der Briefkopf der in den Akten der Universitätsbibliothek enthaltenen Schreiben. Die Zeile des Absenders ist teilweise ausgeixt und überschrieben. So wurde aus dem Absender „Präsident des Polizeiinstituts für Technik und Verkehr“ der „Leiter des Landesamts für Luftschutz, Technik und Verkehr“. Es ist anzunehmen, dass diese Veränderungen Auswirkungen auf die Bibliothek des Polizeiinstituts hatten.
Wie oben erwähnt, vermerkte die Universitätsbibliothek in der Lieferantenspalte des Akzessionsjournals nicht nur den Schenkgeber, das Landesamt für Luftschutz, sondern gab darin auch die Rechtsgrundlage der Schenkung an. Der „Ministerialerlass v. 14.6.33. – II F. 88 b. Nr. 7/33.–“ des Preußischen Ministeriums für Justiz ist im Wortlaut dem archivierten Schriftwechsel mit dem Landesamt für Luftschutz beigefügt. Demnach war es schon vor dem 14. Juni 1933 zu ungeregelten Eingegriffen in die Bibliotheksbestände der Polizeibibliotheken gekommen. Unter der Überschrift „Büchereien der Schutzpolizei“ verpflichtete der Runderlass nunmehr die jeweiligen Dienststellenleiter zu einem einheitlichen Vorgehen. Grundlegend war dabei die Unterteilung der Polizeibibliotheken in Fachbüchereien – Offiziers- und Lehrerhandbibliotheken – und sogenannte Wohlfahrtsbüchereien. Letztere durften ohne Zugangsbeschränkungen von den gewöhnlichen Polizeibeamten aufgesucht werden. Diese behördeninternen, allgemein genutzten Wohlfahrtsbüchereien galt es, laut Erlass, „frei von Schund […], der die nationale Grundhaltung und die Sitten ungünstig beeinflusst,“ zu halten „und mit dem gehaltvollen Kulturgut der nationalen Bewegung auszubauen“. Die auf diesem Wege ausgeschiedene Literatur sollte zunächst daraufhin geprüft werden, ob sie in die Fachbüchereien, auch anderer Dienststellen, in die Bibliothek des Ministeriums der Justiz oder in die Höhere Polizeischule in Eiche übernommen werden konnte. Wenn dies nicht der Fall war, sollte „der verbleibende Restbestand“ den zuständigen Universitätsbibliotheken in Preußen angeboten und bei Ablehnung vernichtet werden. Der Umgang mit verbotener Literatur in den Polizeidienststellen wies durchaus Parallelen zu den Eingriffen in den Bestand öffentlicher Bibliotheken auf.
Ein Blick auf die Angebotsliste verdeutlicht, welche Ziele das NS-Regime mit dem Erlass vom 14. Juni 1933 verfolgte. Aus den Polizeibibliotheken sollte die Literatur jüdischer, politisch missliebiger und pazifistischer Autoren, die bislang zur Bildung und zur anspruchsvollen Unterhaltung in den Polizeibibliotheken bereitgestanden hatte, eliminiert werden. Ebenso sollten politische Bücher und Broschüren, die in Loyalität zur Weimarer Republik verfasst worden waren, aus der Reichweite der Polizeibeamten entfernt werden. Schriften, in denen die Funktionsweise des demokratischen Staats erläutert und die Aufgaben, die der Polizei in diesem zukamen, definiert wurden.
#Bücherwege – Provenienzforschung an der UB
Die Universitätsbibliothek untersucht derzeit ihre zwischen 1933 und 1945 zugegangenen Bücher auf Erwerbungskontexte, die auf beschlagnahmte, geraubte und erpresste Bestände in der NS-Zeit hinweisen. Die Verdachtsmomente werden flächendeckend erfasst, indem die erhaltenen Originalbestände und Erwerbungsakten systematisch durchgesehen werden. Ziel ist es, unrechtmäßige Erwerbungen zu dokumentieren und an die Anspruchsberechtigten und ihre Nachkommen zurückzugeben. Das Projekt wird bis 2024 durchgeführt und vom Deutschen Zentrum für Kulturgutverluste gefördert.
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Quellen
- Akzessionsjournale der Zentralen Universitätsbibliothek 1933 (Tausch) (https://www.digi-hub.de/viewer/image/1455693204458/16/; https://www.digi-hub.de/viewer/image/1455693204458/17/)
- Berliner Adressbuch 1933 (https://digital.zlb.de/viewer/image/34115495_1933/3848/)
- Berliner Adressbuch 1934 https://digital.zlb.de/viewer/image/34115495_1934/3593/)
- Universitätsarchiv der Humboldt-Universität zu Berlin, UB01 0681
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Verfasst von: Dr. Cornelia Briel