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Fu-PusH Dossier: Förderinstitutionen und Empfehlungen

In den Fu-PusH-Dossiers werden die im Projekt erhobenen Forschungsdaten ausgewertet und zusammengefasst. Die Datengrundlage des vorliegenden Dossiers umfasst die 41 Statements, die mit sowohl mit Förderinstitutionen als auch mit Empfehlungen gefiltert wurden.

 

Auswertung

Prinzipiell wird anerkannt, dass den Förderinstitutionen im Bereich des geisteswissenschaftlichen Publizierens eine hohe wissenschaftspolitische Bedeutung zukommt (2594). Dies gilt insbesondere bei Standardisierungsprozessen (2734), bei der Etablierung bzw. Weiterentwicklung von projekt- bzw. institutionsübergreifenden Infrastrukturen (2799) sowie bei der Ausrichtung hin zu einer offenen Wissenschaft.

Die Förderung von Open Access wird sowohl im nationalen (z.B. DFG) als auch im europäischen Kontext (z.B. Horizon2020) als Leitlinie begrüßt (507, 558, 559, 911, 1581, 1984). Zum Teil wird sich auch dafür ausgesprochen, Open Access noch stärker und langfristiger zu fördern (2973, 2974, 3375) oder sogar als Bedingung vorzugeben (2972, 3064). Als wichtige förderpolitische Maßnahmen gelten vor allem die Etablierung von Publikationsfonds sowie die Deckelung von Publikationspauschalen im Zusammenhang mit Article Processing Charges (3255).

Vor allem die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) wird als eine Institution wahrgenommen, die sich aktiv um die Förderung einer offenen Wissenschaft bemüht und zugleich darauf bedacht ist, ihre Vorgaben nicht abgekoppelt von den Interessen der jeweiligen Fach-Communities zu treffen (309, 507, 1209). Der von der DFG besonders betonte Aspekt der Nachhaltigkeit beim wissenschaftlichen Publizieren, etwa bei der Langzeitarchivierung und -verfügbarkeit oder bei der Nachnutzung von Forschungsdaten und -infrastrukturen wird von den Befragten als wichtig und richtig angesehen (353, 2798). Auch die Vorgabe, dass es für jedes geförderte Projekt eine digitale Komponente geben muss, wird für sinnvoll erachtet (2324). Als Desiderat wird dagegen die Unterstützung der zentralen Diskussionen innerhalb einzelner Wissenschaftsbereiche formuliert (310, 311, 312, 2733).

Als eine Herausforderung wird die Zunahme des Publikationsaufkommens empfunden, die zum Teil auch durch bestehende Anreizsysteme mit verursacht wird, weshalb durchaus erwogen wird, diesem Phänomen förderpolitisch entgegen zu wirken (478).

Kritisch wird die Fokussierung der Forschungsevaluation auf quantitative Indikatoren eingeschätzt, da diese als ungeeignet gelten sowohl für die Grundlagenforschung als auch für viele genuin geisteswissenschaftliche Forschungsansätze (479, 2862).

Forschungs- und Infrastruktureinrichtungen spielen förderpolitisch eine große Rolle etwa bei der Etablierung offener Publikationsformen (3065) oder der Nutzung des Zweitveröffentlichungsrechtes (890). Allerdings sollte durch förderpolitische Maßnahmen weder die Verlagsvielfalt (511) noch die Publikationsfreiheit eingeschränkt werden (3211, 3282).

Bei der finanziellen Projektförderung wird die Möglichkeit einer flexibleren Umwidmung der Mittel als sinnvoll erachtet (509). Prinzipiell wird sich dafür ausgesprochen, dass die Publikationskosten als Teil der Programmpauschale aufgefasst werden sollten (566, 1576).

Beim wissenschaftlichen Publizieren wird auch die Förderung von innovativen und experimentellen Ansätzen wie beispielsweise im Bereich des Enhanced Publishing als wichtig angesehen (1464, 1465). In diesem Zusammenhang wird gefordert, dass alternative Kommunikations- und Publikationsformen (z.B. Blogs) sowohl bei der Kreditierung (2736) als auch bei den Publikationskosten stärker berücksichtigt werden (826).

Darüber hinaus sollten Förderinstitutionen auch Richtlinien vorgeben für den Umgang mit Forschungsdaten und entsprechende Ressourcen bei der Projektbewilligung bereitstellen (823). Im Hinblick auf die Langzeitarchivierung und -verfügbarkeit wird betont, dass auch die Dokumentation der Software bzw. digitalen Werkzeuge als Richtlinie verankert werden sollte. Zudem erscheint es gerade für die Geisteswissenschaften unerlässlich, über den üblichen Zeitraum von 10 Jahren für die Bewahrung digitaler Publikationen hinaus zu denken (2329).

 

(Berlin, 11.02.2016)