Fu-PusH Dossier: Autoren und Empfehlungen

In den Fu-PusH-Dossiers werden die im Projekt erhobenen Forschungsdaten ausgewertet und zusammengefasst. Die Datengrundlage des vorliegenden Dossiers umfasst die 45 Statements, die mit sowohl mit Autoren als auch mit Empfehlungen gefiltert wurden.

 

Kernaussagen

  • Autorinnen und Autoren sollten mit dem wissenschaftlichen Verlagswesen und alternativen Publikationsoptionen vertraut sein.
  • Forschende sollten sich bewusst und möglichst frühzeitig im Forschungsprozess eine Publikationsstrategie erarbeiten.
  • Autorinnen und Autoren sollten mehr Verantwortung bei der Aushandlung von Verlagsverträgen insbesondere bei der Rechteübertragung übernehmen.
  • Das Open-Access-Publizieren wird empfohlen sowohl für Erstpublikationen (Gold Open Access) als auch für Zweitpublikationen (Green Open Access).
  • Forschende sollte Infrastrukturanbieter als Partner im Forschungsprozess begreifen und ihre fachspezifischen Bedarfe klar formulieren.
  • Autorinnen und Autoren sollten sich nicht an Publikationsformaten, sondern an der Funktion der Wissenschaftskommunikation orientieren.

 

Auswertung

Bereits am Anfang eines Projektes sollten sich Forschende darüber bewusst sein, wo und unter welchen Bedingungen sie ihre Publikationen veröffentlichen wollen (96, 1346, 3289).

Eine Publikationsstrategie bestimmt beispielsweise Formate und Publikationsziele. So werden etwa Hybridpublikationen empfohlen bzw. die Aushandlung von vergleichsweise kurzen Embargozeiten für Open-Access-Zweitveröffentlichungen (1352).

Es gibt ein starke Tendenz, den Autorinnen und Autoren in den Geisteswissenschaften das Open-Access-Publizieren zu empfehlen, insbesondere unter Verweis auf das Steuerzahlerargument und das Offenheitsprinzip (z.B. Transparenz, Nachnutzungbarkeit) (95, 2794, 2859, 3064). Es wird zudem erwartet, dass eine kritische Masse von Open-Access-Publikationen bzw. das einfache Onlinestellen bereits veröffentlichter Werke den gesellschaftlichen Druck erhöht und den Gedanken einer Offenen Wissenschaft befördert (107). Auch wird allen Autorinnen und Autoren nachdrücklich empfohlen ihr Zweitveröffentlichungsrecht zu nutzen und zumindest eine elektronische Parallelpublikation auf einem Repositorium abzulegen (850).

Bestehende rechtliche Rahmenbedingungen lassen durchaus noch Spielräume für die Autorinnen und Autoren offen, um ihre Verlagsverträge in ihrem Sinne zu verhandeln. Über diese Möglichkeiten sind sich nur wenige bewusst, weshalb diese auch nur selten konsequent genutzt werden (207, 235, 627, 1353). So gestatten Verlage oftmals durchaus die Vorveröffentlichung von Teilen eines Werkes (z.B. für Blogbeiträge oder Feedback in sozialen Netzwerken) (234, 2958).

In diesem Zusammenhang wird auch die Verantwortung für die Autorinnen und Autoren angesprochen, die im Zuge einer Emanzipation von traditionellen Publikationsmodellen besteht (212, 236). Dazu gehören nicht zuletzt Kenntnisse über die Funktionsweise des wissenschaftlichen Verlagswesens einschließlich des Open-Access-Publizierens (233, 2447, 3284), die bereits in der Ausbildung vermittelt werden sollten (236).

Bei Kooperationen mit Infrastruktureinrichtungen sollte von Autorenseite deutlich gemacht werden, dass Publikationskulturen auch innerhalb der Geisteswissenschaften sehr unterschiedlich ausgeprägt sein können, wobei die jeweiligen Bedarfe klar formuliert werden sollten (237, 238, 306, 768). Insbesondere sollte eine Kommunikation darüber stattfinden, wie neue Technologien und Werkzeuge in der Forschungspraxis Anwendung finden bzw. an welchen Stellen es gegebenenfalls einen Anpassungsbedarf gibt (305, 619). Das gilt vor allem im Zusammenhang mit erweiterten Publikationsformen (638). Auf der anderen Seite sollten auch die Forschenden über die technologischen Möglichkeiten, die von Infrastruktureinrichtungen bereits angeboten werden, informiert sein (755).

Ein stärkerer Dialog zwischen Forschenden und Förderinstitutionen bei der Entwicklung und Gestaltung von Publikationsstrukturen wird ebenfalls als sehr wichtig angesehen (310, 312).

Es wird darüber nachgedacht, das Recht auf Publikationen und damit die Publikationsmenge zu regulieren, um eine bessere Qualitätssicherung zu gewährleisten und auch die Kosten für Publikationen zu reduzieren (482). So wird etwa vorgeschlagen, dass mit öffentlichen Geldern geförderte Autorinnen und Autoren das Recht – gegebenenfalls auch die Pflicht – haben drei Aufsätze bzw. ein entsprechende Äquivalent pro Jahr zu veröffentlichen (482).

Die Autorinnen und Autoren übernehmen zunehmend Aufgaben, die traditionell bei den Verlagen lagen. So wird kritisiert, dass beispielsweise die Layout-Erstellung für Publikationen von Autorenseite erfolgt (2797). Es wird zudem gefordert, dass die technologischen Hürden beim digitalen Publizieren möglichst niedrig gehalten werden sollen (2322, 3365). Des Weiteren sollte der Aufwand einer detaillierten Erschließung mit Metadaten nicht von Autorenseite, sondern von den Infrastruktureinrichtungen übernommen werden (822, 3365).

Da im Zuge des Qualitätssicherungsverfahren eine Author-Response-Phase als wichtig erscheint, sollten Autorinnen und Autoren einfordern, auf vorgenommene Gutachten auch noch eingehen und ihre Werke entsprechend überarbeiten zu können (854).

Vor allem werden Autorinnen und Autoren ermutigt, sich keine Zwangsvorgaben durch technische Publikationsformate diktieren lassen, sondern die Funktion der Wissenschaftskommunikation in den Vordergrund stellen. Zum Beispiel sollte frei entschieden werden können, auf welche Weise die Brücke zwischen Narrativ und Zusatzmaterialien im Sinne einer Forschungsdatenintegration jeweils hergestellt wird (976).

Perspektivisch wird Autorinnen und Autoren das strukturelle Schreiben mit Auszeichnungssprachen wie XML empfohlen, allerdings setzt dies auch entsprechende Infrastrukturen und Anwendungskompetenzen im Bereich des Enhanced Publishing voraus (94).

(Berlin, 04.02.2016)

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