Dienste im Fokus: Vorlesungsaufzeichnung in Adlershof

In den Hörsälen des Erwin Schrödinger-Zentrums sind seit dem Wintersemester 19/20 Vorlesungsaufzeichnungen in Eigenregie möglich. Die Steuerung erfolgt über die Mediensteuerung, die fertige Aufzeichnung wird auf einem USB-Stick abgelegt und kann nach der Vorlesung direkt mitgenommen werden.

Das Thema „Videos in der Lehre“ beschäftigt die Universität sowie den CMS als Serviceeinrichtung in den letzten Jahren immer wieder, zum Beispiel im Rahmen der Ausschreibung der Medienkommission des Akademischen Senats im Jahr 2018/19. Mit den One-Button Recording Studios im Erwin Schrödinger-Zentrum und im Grimm-Zentrum ist es bereits deutlich einfacher, kurze Lehrvideos zu erstellen. Für Vorlesungsaufzeichnungen musste allerdings bisher, sofern keine eigene Ausstattung vorhanden ist, auf Leihtechnik vom CMS-Videoservice zurückgegriffen werden und mit personellem Aufwand eine Aufnahme durchgeführt werden.

Die AG Digitale Lehr- und Lerninfrastrukturen (AG der Studiendekaninnen und -dekane) hatte dieses Thema ebenfalls als ein drängendes Thema evaluiert und in einem eigens angefertigten Report den aktuellen Stand und zukünftige Potentiale an der HU Berlin erfasst. Vor diesem Hintergrund wurde ein Pilotprojekt in den zwei Hörsälen im Erwin Schrödinger-Zentrum gestartet. Dort waren bereits Kameras für die Übertragung in andere Räume und für Videokonferenzen installiert, mit wenig zusätzlicher Technik ist nun eine Vorlesungsaufzeichnung möglich. Die Ablage des fertigen Videos erfolgt dabei auf einem USB-Stick, der am Pult angeschlossen wird, das Starten und Stoppen der Aufzeichnung selbst und das Einstellen der Kamera und des Layouts erfolgt über die Mediensteuerung. Neben den Mikrofonen und dem Kamerabild wird zusätzlich die Beamerprojektion aufgezeichnet, unabhängig davon, ob ein eigener Laptop oder zum Beispiel ein Digital Presenter genutzt wird.

Neben den technischen Aspekten spielen auch die rechtlichen Rahmenbedingungen bei diesem Thema eine wichtige Rolle. Fragen zu den Persönlichkeitsrechten und dem Urheberrecht sind eng mit Vorlesungsaufzeichnungen verknüpft. Ein Workshop mit Prof. Dr. Ronny Hauck von der Juristischen Fakultät erörterte diese Fragen gemeinsam mit den durch die Medienkommission geförderten Projekten. Selbst wenn eine Vorlesungsaufzeichnung nur in einem abgeschlossenen Moodlekurs zugänglich gemacht wird, ist dies eine Öffentlichmachung, entsprechend streng sind die Vorgaben beim Urheberrecht. Im Zweifelsfall sollte auf die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material verzichtet werden.

Auch die Rechte am eigenen Bild und am gesprochenen Wort müssen bei der Vorlesungsaufzeichnung besonders gewahrt werden. So muss bei der Anfertigung einer Aufzeichnung Dritter eine Einwilligung der entsprechenden Person vorliegen, dies würde auch Redebeiträge aus dem Plenum umfassen. Daher ist es nicht möglich, die Kamera in Richtung Publikum zu nutzen.

Zukünftig wird das Thema „Videomanagement“ bei der Vorlesungsaufzeichnung noch stärker in den Fokus rücken. So mag die Aufnahme auf einem USB-Stick erstmal schnell und unkompliziert sein, da alles in Eigenregie und -verantwortung passiert. Technisch wäre es mit der richtigen Software aber möglich, die Aufzeichnung vollautomatisch durchführen zu lassen und die Aufnahme anschließend im Moodlekurs zur Verfügung zu stellen.

Ansprechpartner:

Vorlesungsaufzeichnung
CMS-Videokonferenz: cms-videokonferenzservice@hu-berlin.de

Einweisung in die Räume
CMS Medientechnik: medientechnik@cms.hu-berlin.de

One Button Recording Studio und Leihtechnik
CMS Audio – und Videoservice: cms-videoservice@hu-berlin.de

19. Juni 2020 | Veröffentlicht von cmsredakteur
Veröffentlicht unter CMS-Jahresbroschüre 2019/20

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