Softwarelizenz-Campusvereinbarungen

Die Benutzung von Softwarelizenzen aus Campusvereinbarungen ist durch spezielle Verträge der HU geregelt. Der Bezug erfolgt in der Regel über die IT-Verantwortlichen.

17. März 2026 | Veröffentlicht von cmsredakteur
Veröffentlicht unter CMS-Jahresbroschüre 2025/26

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